Von: ka
Bozen – Das erst vor wenigen Tagen verabschiedete Gesetz, das für alle in Gesundheitsberufen Tätigen eine Impfpflicht vorsieht, lässt wenig Spielraum. Während 15 Angestellte des Bürgerheims von Schlanders bereits von der Arbeit suspendiert sind, flattern “Impfskeptikern” unter den Sanitätsangestellten in diesen Tagen Briefe ins Haus, in denen sie praktisch ein letztes Mal dazu aufgefordert werden, sich impfen zu lassen.
Weit über die Altersheime und Krankenhausabteilungen hinaus gehen deshalb die Wogen hoch. Zwischen den von der Impfung Überzeugten, jenen, die angesichts der drohenden Gefahr für mehrere Monate Gehalt und Beiträge zu verlieren, “umgefallen” sind und den “harten” Impfverweigerern herrscht oft ein raues Klima. Altersheime und Krankhäuser sind heute geradezu zu einem “Schlachtfeld” geworden, auf dem Befürworter und Gegner der Corona-Schutzimpfung ihre leidenschaftliche Auseinandersetzung austragen.
Vergessen wird dabei, was den Gesetzgeber dazu bewogen hat, die Pflichtimpfung einzuführen. Ein Grund ist, den Betrieb des Krankenhauses sicherzustellen. Die Corona-Schutzimpfung soll in Zukunft verhindern, dass das Virus noch einmal große Lücken – vor einem Jahr fielen viele Mitarbeiter der Krankenhäuser und Altersheime aufgrund von Covid-19-Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen aus – in die Reihen der Sanitätsangestellten schlagen kann. Zudem haftet der Betrieb – aber auch der betreffende, nicht geimpfte Angestellte -, wenn ein im Krankenhaus betreuter Patient oder ein Heimbewohner durch ihn mit dem Coronavirus angesteckt wird und infolgedessen einen Schaden erleidet oder gar stirbt.
Der Hauptgrund aber ist ethischer Natur. Wer sich für einen Beruf im Gesundheistwesen entscheidet, den wird zuallererst die hohe moralische Pflicht auferlegt, unter allen Umständen die Unversehrtheit der Betreuten – seien es nun Heimbewohner oder Krankenhauspatienten – sicherzustellen. Er muss das Möglichste tun, um Patienten zu helfen und Schaden von ihnen abzuwenden. Mit der Impfung gegen das Coronavirus schützt der Bedienstete nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer Ansteckung.
Auch wenn es eine drastische und unter einigen Aspekten durchaus kritikwürdige Entscheidung ist, ist die vom Gesetzgeber vor allem aus moralischen Gründen verfügte Impfpflicht durchaus nachvollziehbar.
Aber auch wenn sie für Angestellte in Gesundheitsberufen, die tagtäglich gefährdete Menschen betreuen, besonders gilt, gilt diese “moralische Pflicht” zur Impfung für alle, die sich impfen lassen können. Wer sich impft, schützt nicht nur sich und seine Mitmenschen, sondern leistet auch einen Beitrag dazu, dass wir als Gesellschaft – als “Land” – wieder aus diesem Corona-Sumpf herauskommen.