Von: luk
Bozen – Der Staatspolizei ist ein bedeutender Schlag im Kampf gegen die Straßenkriminalität gelungen: Am Montagmorgen konnten die Ermittler der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei einen 23-jährigen Mann festnehmen, der in Bozen seit längerer Zeit durch besonders schwere Straftaten aufgefallen war. Es handelt sich um einen Intensivtäter: Der aus Marokko stammende B.C. war mehrfach vorbestraft und mit internationalem Schutzstatus in Italien gemeldet. Jetzt sitzt er erstmal hinter Gittern.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bozen vor. Zwei rechtskräftige Urteile hatten ihn zu insgesamt vier Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – unter anderem wegen gemeinschaftlicher schwerer Raubüberfälle, Hehlerei, Widerstand und Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte sowie schwerer Körperverletzung.
Sein Vorgehen war rücksichtslos und brutal: In abgelegenen Gegenden der Stadt lauerte B.C. seinen Opfern auf, bedrohte sie mit einem Messer am Bauch und raubte ihnen Bargeld, Mobiltelefone und persönliche Gegenstände. Doch damit nicht genug: Zuletzt spezialisierte er sich auch auf Einbrüche in Tiefgaragen, wie etwa jene in einem Wohnkomplex in der Giulinistraße. Dabei hinterließ er nicht nur zerstörte Fenster und aufgebrochene Fahrzeuge, sondern auch hohen Sachschaden an Infrastruktur und Mobiliar.
Aufgegriffen wurde der Mann schließlich in einem improvisierten Lager entlang des Eisacks, wo er regelmäßig nächtigte und sich in Notunterkünften aufhielt. Als ihn die Exekutivbeamten stellten, versuchte er noch zu flüchten – vergeblich. In der Nähe der Romstraße, unweit der Brücke, wurde er schließlich gestellt und festgenommen.
Bereits in der Vergangenheit war B.C. verhaftet worden, entging jedoch der Abschiebung, nachdem er sich fälschlicherweise als libyscher Staatsbürger ausgegeben und so Asylstatus erlangt hatte. Mit der aktuellen Verhaftung endete seine Flucht endgültig.
Der Quästor der Provinz Bozen, Paolo Sartori, kündigte an, den internationalen Schutzstatus von B.C. aufheben zu lassen. Ein entsprechender Ausweisungsbeschluss wurde bereits erlassen und soll nach Verbüßung der Haftstrafe vollzogen werden.
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