Von: mk
Bozen – Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752/1976 hat es vorgeschrieben: Anlässlich der Sprachgruppenzählung mussten alle Personen, die am 30. September 2023 in Südtirol ansässig und im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft waren, ihre Zugehörigkeit zu einer oder ihre Angliederung an eine der drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch oder ladinisch) erklären.
Die Stärke der Sprachgruppen (Proporz) ergibt folgende prozentuelle Zusammensetzung: 26,98 Prozent für die italienische Sprachgruppe, 68,61 Prozent für die deutsche Sprachgruppe und 4,41 Prozent für die ladinische Sprachgruppe. Darauf weist das Landesinstitut für Statistik ASTAT hin.
Im Vergleich zu 2011 hat demnach die Stärke der italienischen Sprachgruppe um 0,92 Prozentpunkte zugenommen und jene der deutschen bzw. ladinischen Sprachgruppe um jeweils 0,80 bzw. 0,12 Prozentpunkte abgenommen. Alle Ergebnisse, auch auf Gemeindeebene, sind PDF einsehbar „Ergebnisse Sprachgruppenzählung – 2024“ einsehbar.
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