Von: mk
Bozen – Ein 40-Jähriger riskiert eine Haftstrafe von zwölf Jahren, weil er die minderjährige Tochter seiner Bozner Lebensgefährtin schwer missbraucht haben soll. Nach der Vorverhandlung fordert die Staatsanwaltschaft die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Die nächtlichen Übergriffe sollen im Jahr 2009 ihren Anfang genommen und sich mindestens bis 2013 hingestreckt haben. Dank der Einfühlsamkeit einer Erzieherin an einer Schule in Südtirol kam die Angelegenheit ans Tageslicht. Ihr hatte sich die Tochter in ihrer Verzweiflung anvertraut.
Mittlerweile ist das Mädchen beinahe volljährig und bereit, ihrem mutmaßlichen Peiniger vor Gericht gegenüber zu treten. Dem Mann, der aus dem Ausland stammt, wird erschwerend zur Last gelegt, dass er das Gastrecht missbraucht hat, zumal er mit der Mutter zusammengelebt hat.
De Angeklagten wird vorgeworfen, sich nachts heimlich in das Zimmer der Tochter geschlichen zu haben. Dabei soll er sein Opfer an intimen Stellen berührt haben, während das Mädchen so tat, als würde es schlafen.
Die Mutter hat von dem Missbrauch nichts bemerkt – bis ihr die Tochter eines Tages davon erzählt hat. Auch die Sozialdienste haben sich an die Justiz gewandt, nachdem sie von der Schule kontaktiert worden waren, als das Mädchen von den Übergriffen berichtet hatte.
Die Mutter hat die Beziehung zu dem Mann abgebrochen. Vermutlich wird sie sich als Nebenklägerin in das Verfahren einlassen. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, entscheidet nun der Vorverhandlungsrichter.