Von: mk
Meran – Eine Gemeinde darf sich nicht weigern, im Kindergarten für Kinder veganes Essen anzubieten, falls sich das die Eltern wünschen. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht in Bozen gekommen.
Eine Mutter hatte im vergangenen September ihr Kind in einen Meraner Kindergarten eingeschrieben. Beim Ausfüllen des Formulars gab sie an, dass ihr Kind ein Menü ohne Fisch- und Fleischgerichte benötige. Außerdem fügte sie den schriftlichen Hinweis eines Kinderarztes hinzu, wonach auch am besten auf Eier, Milch und Milchprodukte verzichtet werden sollte. Da das Kind seit seiner Geburt an vegane Ernährung gewöhnt war, könnte es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, hieß es.
Die Gemeinde antwortete der Mutter lediglich, dass ein veganer Speiseplan nicht vorgesehen sei, worauf diese Rekurs einreichte.
Das Gericht bemängelte, dass die Gemeinde keinen Grund für die Verweigerung angeführt habe. Außerdem wurde auf eine ministerielle Verfügung verwiesen, wonach ein passender Ersatz für Lebensmittel „aus ethisch-religiösen oder kulturellen Gründen“ sichergestellt werden müsse.