Von: mk
Bozen – Die Staatspolizei in Bozen und die Bozner Staatsanwaltschaft dementieren Medienberichte, wonach Unstimmigkeiten zwischen beiden Institutionen herrschen würden. Spekulationen darüber waren aufgetaucht, nachdem es nach einem sexuellen Übergriff auf eine 14-Jährige in Bozen zu unterschiedlichen Darstellungen gekommen war.
War zuerst von einer Vergewaltigung die Rede, stellte die Staatsanwaltschaft in der Folge klar, dass die Minderjährige „lediglich“ begrapscht worden sei – ohne die Schwere eines solchen Vergehens zu minimieren.
Die Bozner Staatsanwaltschaft betont, dass sie klare Richtlinien im Umgang mit der Presse erlassen habe. Dabei halte man sich an die nationale Rechtsprechung und Vorgaben der Generalstaatsanwaltschaft: Demnach ist es der Polizei nicht erlaubt, über Pressemitteilungen, Pressekonferenzen oder auf informellen Weg Informationen weiter zu geben, die auf die Identität konkreter Personen schließen lassen oder die als besonders heikel gelten – etwa, wenn es um häusliche und geschlechtsbezogener Gewalt geht, die in Zusammenhang mit dem sogenannten „Codice Rosso“ steht. Umso mehr gelte dies, wenn minderjährige Personen beteiligt sind.
Die Polizei halte sich sehr strikt an diese Vorgaben, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Dies sei auch bei dem mutmaßlichen sexuellen Übergriff in Kaiserau der Fall gewesen. Keine Informationen seien über Pressemitteilungen veröffentlicht worden.
Die Staatsanwaltschaft und der Quästor hätten sich beide gezwungen gesehen, bestimmte Dinge klarzustellen, um eine falsche Rekonstruktion der Ereignisse zu verhindern. Anspielungen auf Unstimmigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei aufgrund des Vorfalls würden jeglicher Grundlage entbehren, heißt es in der Mitteilung abschließend.