Von: mk
Bozen – Dem 35-jährigen Pusterer Patrick Pescollderungg droht nach dem Tod von Maria Magdalena Oberhollenzer kein Verfahren wegen vorsätzlichen Mordes. Wie berichtet, ist die Frau am 27. Dezember vor zwei Jahren tot in ihrer Wohnung in St. Georgen bei Bruneck aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hat dem 35-Jährigen und seinen Anwälten Marco Mayr aus Bozen und Ivo Tschurtschenthaler aus Bruneck den Bescheid zum Abschluss der Ermittlungen zugestellt, schreibt die Tageszeitung Alto Adige. Die Anklage wurde demnach neu formuliert.
Im Prinzip stimmt auch die Staatsanwaltschaft mit der These der Verteidigung überein, dass es ausreichend Belege – auch wissenschaftlicher Natur – dafür gebe, dass der Tod der 54-Jährigen auf einen Unfall zurückzuführen sei. Damit geht nun die Staatsanwaltschaft ebenfalls davon aus, dass der 35-Jährige keinerlei Absicht hatte, die Frau zu töten.
Pescollderungg, der sich seit Weihnachten wieder auf freiem Fuß befindet, muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Erschwerend kommt hinzu, dass es zu dem Unfall im häuslichen Umfeld gekommen ist.
Laut Untersuchung soll die Frau – wie von Pescollderungg stets beteuert – aufgrund eines gefährlichen erotischen Spiel s ums Leben gekommen sein, zu dem sich beide vorher gemeinsam bereit erklärt hatten. Demnach wurde die 54-Jährige am Höhepunkt der Lust gewürgt. Doch die Strangulation wurde nicht rechtzeitig abgebrochen.
Der Angeklagte hatte erklärt, einen Bademantelgürtel benutzt zu haben, um der Frau die Luft abzuschnüren. Pescollderungg beteuerte jedoch stets, dabei ins Antlitz der Frau geschaut zu haben. Stattdessen wurde die Frau laut gerichtsärztlichem Ergebnis von hinten stranguliert. Dadurch hatte Pescollderungg noch weniger die Möglichkeit, die Kontrolle über die entscheidenden Augenblicke zu behalten, da er das Gesicht der Frau nicht sehen konnte.
Im Rahmen der Autopsie hatte man außerdem herausgefunden, dass die Frau zum Zeitpunkt des Geschehens stark angetrunken war. Im Blut wurden über 3,7 Gramm Alkohol pro Liter festgestellt. Auch gewohnheitsmäßige Trinker laufen mit so einem Pegel Gefahr, ins alkoholbedingte Koma zu fallen.
Pescollderunggs Verteidiger haben dem Gericht nun einen erweiterten Vergleich unterbreitet, um den Fall bereits im Verlauf der Vorverhandlung abzuschließen. In dessen Rahmen könnte Pescollderungg zu rund zwei Jahren Haft verurteilt werden.
Im Rahmen der Untersuchung hatte sich herausgestellt, dass Oberhollenzer selbst den 35-Jährigen in ihre Wohnung eingeladen hatte, um gemeinsam den Abend zu verbringen. Die Frau lebte allein und litt unter Alkoholsucht. Der Angeklagte unterstrich, dass er ein guter Bekannter von Oberhollenzer gewesen sei und dass sie sehr unter ihrer Einsamkeit gelitten habe. Die beiden hatten sich entschlossen, intim zu werden, wobei die Frau selbst das Würgespiel vorgeschlagen habe.
Dass es sich um einen Unfall handelt, soll auch durch die Autopsie belegt worden sein. Demnach sei das Gewebe am Hals nicht besonders blutunterlaufen gewesen, was darauf hindeutet, dass die Strangulation nicht mit voller Kraft erfolgt war. Das beweist wiederum, dass keine Tötungsabsicht vorlag.