2,5 Millionen Euro wurden verlangt

Keine Zölle für Schutzmasken: Sanitätsbetrieb gewinnt Rechtsstreit

Samstag, 28. Oktober 2023 | 12:40 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat vor dem Finanzgericht in Bozen einen Sieg davongetragen.

Die Zollagentur hatte während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 nach der Einfuhr einer großen Menge chirurgischer Atemschutzmasken aus China vom Sanitätsbetrieb 2,5 Millionen Euro an Zöllen und Mehrwertsteuer verlangt. Diese Forderung führte zu einem Rechtsstreit, wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt.

In der ersten Instanz stimmten die Richter dem Sanitätsbetrieb zu, dass es sich um einen absoluten Ausnahmezustand gehandelt habe. Der Import der Masken sei in Übereinstimmung mit den nationalen und europäischen Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie erfolgt.

Der Anspruch der Zollagentur wurde somit annulliert. In der Tat war seit 30. Jänner 2020 ein entsprechender Erlass für den Import sämtlicher medizinsicher Hilfsmittel in Kraft, die dazu beitrugen, die Auswirkungen der Pandemie zu mildern.

Laut EU-Kommission musste die Erleichterung ausnahmslos für sämtliche Verwaltungen von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen gelten, unter anderem da keine Gewinnabsicht vorgelegen sei.

Bezirk: Bozen