Von: luk
Bozen – Im verkürzten Verfahren hat das Schwurgericht Alexander Gruber wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafe fällt mit zehn Jahren und acht Monaten höher aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zehn Jahre.
Gruber war angeklagt, für den Tod seiner ehemaligen Lebensgefährtin Sigrid Gröber verantwortlich zu sein. Die 39-Jährige wurde im Februar 2023 schwer verletzt und unterkühlt vor der Hausmeisterwohnung der Meraner Hotelfachschule „Kaiserhof“ gefunden. Wenig später verstarb sie im Krankenhaus.
Der Fall hatte juristisch für Diskussionen gesorgt. Ursprünglich war Gruber wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt, doch die Anklage wurde später abgeändert. Aufgrund von Grubers Vorerkrankungen ließ sich ein direkter Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Tod nicht eindeutig belegen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gruber kann in Berufung gehen. Aufgrund des verkürzten Verfahrens wurde seine Strafe bereits um ein Drittel reduziert.
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