Von: mk
Bozen – Mit gestrigem Datum wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft der Hausarrest gegen einen Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes verfügt. Der Fall war bereits vor Monaten bekannt geworden. Der Sanitätsbetrieb hat heute die sofortige Entlassung des Mitarbeiters verfügt.
Bereits nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November letzten Jahres war der geschäftsführende Direktor des Amtes für Bauwesen von seiner damaligen Arbeitstätigkeit entbunden und einem anderen Aufgabenbereich zugeordnet worden. Nunmehr war für die Ermittlungsbehörden die Beweislast so klar, dass der Hausarrest verfügt worden ist. Wie vom Gesetz vorgesehen hat der Sanitätsbetrieb gestern den Mitarbeiter vom Dienst suspendiert.
Heute Vormittag ist auf Anweisung des Generaldirektors Thomas Schael im Dringlichkeitsweg die Disziplinarkommission des Sanitätsbetriebes unter dem Vorsitz von Marco Cappello und aus den Mitgliedern Evelin Reinstaller (Meran) und Stefan Dejaco (Bruneck) bestehend, zusammengekommen, um den Fall des am Bozner Krankenhaus tätigen Geometers, den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Amtes für Bauwesen, zu behandeln.
Die Kommission hat einstimmig die sofortige Entlassung des Mitarbeiters verfügt, auch und vor allem aufgrund des enormen Imageschadens gegenüber dem Südtiroler Sanitätsbetrieb durch die gestern in mehreren lokalen und nationalen Medien veröffentlichten Videoaufnahmen, auf denen der Empfang eines Kuverts zu sehen war, welches vorab von einer Person übergeben wurde, und aus dem später eine bestimmte Menge an Bargeld entnommen wurde. Die Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Art.38 des LG. Nr. 6/2015, der besagt: “Die Disziplinarstrafe der fristlosen Entlassung wird angewandt, wenn im Dienst schwerwiegende, ungesetzliche und strafrechtlich relevante Handlungen getätigt werden, wofür Anzeigepflicht besteht“ – omissis – „wenn, ganz allgemein, mit Vorsatz so schwerwiegende Handlungen oder Taten, welche im Buchstaben a) nicht enthalten sind, auch gegenüber Dritten begangen wurden, die den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, auch provisorisch, nicht zulassen.“
Die definitive Verwaltungsmaßnahme wurde dem Betroffene bereits zugestellt und die Personalabteilung des Gesundheitsbezirks Bozen wurde zur konkreten Umsetzung aufgefordert.
Generaldirektor Thomas Schael übernimmt die volle Verantwortung für diese Maßnahme: „Die Vorwürfe gegen diesen Mitarbeiter des Betriebes sind sehr schwerwiegend. Als Betrieb wollen wir klarstellen, dass wir gegen derartige Verstöße mit voller Härte vorgehen, auch zum Schutz aller anderen Mitarbeiter, die täglich korrekt und mit Engagement arbeiten.“
Marco Cappello, Antikorruptionsbeauftragter des Betriebes und Vorsitzender der Disziplinarkommission, betont, dass der Betrieb in den vergangenen Wochen intensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet hat. „Der Betrieb ist geschädigte Partei und wir sind selbst an einer unverzüglichen Aufklärung interessiert“.
Generaldirektor Thomas Schael hat weiters die Überprüfung der Abläufe und Verfahren angeordnet, um Verbesserungsmöglichkeiten zu finden und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Zudem ist in der neuen Betriebsordnung die Errichtung einer internen unabhängigen Kontrolleinheit („organo indipendente di verifica“) geplant.
„Mir ist auch wichtig zu betonen, dass die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter korrekt und engagiert arbeitet“, so Thomas Schael abschließend: „Es darf nicht sein, dass das Fehlverhalten einzelner den ganzen Betrieb und dessen Belegschaft in schiefes Licht stellt. Auch deshalb haben wir den betroffenen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung entlassen, um klarzumachen, dass es dieses Verhalten im Betrieb nicht geben darf.“