Von: red
Während der Coronapandemie wurde – aus verständlichen Gründen – für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland die Möglichkeit eingeführt, sich auch telefonisch krankschreiben zu lassen. Voraussetzungen für diese unbürokratische Methode waren, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome, die eine Behandlung erfordern, haben. Im Dezember 2023 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken dann beschlossen, dies als dauerhafte Regelung beizubehalten. Das bedeutet, dass ihr auch weiterhin bei schweren Erkältungen, starkem Husten oder etwa einem Magen-Darm-Infekt den Arzt oder die Ärztin eures Vertrauens einfach anrufen könnt und einen Krankenschein zur Vorlage beim Arbeitgeber erhaltet, ohne euch unnötig in die Praxis zu schleppen.
Kritik der Bundesregierung
Nun fordert die Bundesregierung im Zuge der Wachstumsinitiative für die Wirtschaft eine Überprüfung dieser Maßnahmen. Grund sei der erhöhte Krankenstand. Finanzminister Christian Lindner von der FDP wolle zwar niemanden eine Ausnutzung des Systems unterstellen, er sähe jedoch eine „eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war“. Unterstützung erfährt Lindner auch von der Bundesvereinigung der Arbeitgeber BDA, deren Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter eine Abschaffung der Telefon-AU fordert.
Ärzte verteidigen die Telefon-AU
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hingegen verteidigt die telefonische Krankschreibung. So sagte etwa die Co-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth gegenüber der Rheinischen Post: „Die Einführung der Telefon-AU war aus medizinischer Sicht sinnvoll und ist bisher eine der ganz wenigen erfolgreichen politischen Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens. Die Unterstellungen, dass sich die Menschen mithilfe der Telefon-AU einen schlanken Fuß machen, können wir aus unserer täglichen Arbeit nicht bestätigen.“