Von: luk
Bozen – Eine böse Überraschung auf dem Kontoauszug: Eine Frau stellte fest, dass ihr mit ihrer gestohlenen Kreditkarte 7.000 Euro in einem Lebensmittelgeschäft abgebucht wurden – ein Ort, an dem sie selbst nie elektronisch bezahlt hatte.
Nachdem sie den Diebstahl bemerkte, erstattete sie umgehend Anzeige bei den Carabinieri. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung des Täters, der bereits im Januar 2022 wegen Diebstahls, unbefugter Nutzung und Fälschung von Kreditkarten verurteilt wurde.
Doch die Sache hatte noch ein Nachspiel: Die Frau wollte auch die Verantwortung der Geschäftsinhaber klären lassen. Vor Gericht wurde festgestellt, dass diese gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen hatten. In einem zivilrechtlichen Verfahren erhielt die Frau die vollständige Rückerstattung des entstandenen Schadens. Zudem müssen die Geschäftsbetreiber nun 5.000 Euro Verfahrenskosten zahlen.
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