Von: luk
Bozen – Das Landesgericht Bozen hat erneut ein Urteil zugunsten von Volksbank-Aktionären gefällt. Mit dem am 28. März ergangenen Urteil liegt nun bereits die 18. Entscheidung vor, die betroffenen Sparern recht gibt.
In diesem Fall ging es um eine Familie mit drei Aktionären, die durch die Rechtsanwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Bank beim Verkauf eigener Aktien im Wert von rund 30.000 Euro gegen Bestimmungen des Finanzmarktgesetzes und der Consob-Verordnung verstoßen habe. Das Verfahren wurde innerhalb von nur sieben Monaten abgeschlossen.
“Alle Richter der Ersten Zivilkammer des Landesgerichts Bozen sowie das Berufungsgericht der Stadt haben bislang im Sinne der klagenden Sparer entschieden. Insgesamt belaufen sich die bislang gegen die Volksbank ergangenen Urteile auf eine Summe von fast einer Million Euro”, so der Verbraucherverein Robin.
Darüber hinaus steht am 12. Juni vor dem Gericht in Venedig eine Entscheidung zur ersten Sammelklage an, die von etwa 650 Sparern unterstützt wird. Die Kläger fordern Entschädigungen in Millionenhöhe. Zudem wurde im Februar eine zweite Sammelklage eingereicht, die mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Kapitalerhöhung der Volksbank Ende 2015 thematisiert. Sollte diese zugelassen werden, könnten sich bis zu 27.000 Anleger anschließen. Die Forderungen könnten sich in diesem Fall auf rund 100 Millionen Euro belaufen.
Das Aktionärskomitee Südtirol ruft betroffene Sparer auf, ihr Interesse an einer Beteiligung schriftlich zu bekunden.
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