Von: mk
Bozen – Im Jahr 2018 ist er festgenommen und im Jahr 2020 wegen sexueller Gewalt an Minderjährigen in der ersten Instanz verurteilt worden. Nun ist das Urteil gegen den Südtiroler Lehrer rechtskräftig.
Das Kassationsgericht hat in den vergangenen Tagen den Rekurs des Mannes abgewiesen. Weil es sich um ein verkürztes Verfahren handelte, ist die Haftstrafe von sechs auf vier Jahre gekürzt worden. Als erschwerend gilt, dass der Lehrer Kinder im Alter unterhalb von zehn Jahren begrapscht hat.
Die Familien hatten sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Ihnen zahlte der Angeklagte eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro. Bei der Urteilsfindung hat dies das Gericht in der ersten Instanz berücksichtigt.
Das Urteil wurde im Berufungsverfahren und nun auch in der dritten Instanz vor dem Kassationsgericht bestätigt. Der Lehrer wird nun ins Gefängnis nach Trient überstellt. Weil er sich im Jahr 2018 bereits im Hausarrest befunden hat, wird jene Zeit von der Haftstrafe abgezogen, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Dass der Lehrer aufgeflogen ist, hat er im Prinzip sich selbst zu verdanken. Bei einer Klassenversammlung hatte er zu den Eltern gesagt, ihre Kinder sollten es mit Gesten der Zuneigung ihm gegenüber nicht übertreiben.
Die Mutter einer Schülerin machte dies stutzig. Als sie ihre neunjährige Tochter fragte, was der Lehrer damit gemeint haben könnte, erklärte das Mädchen, dass es nicht die Schüler seien, die sich nicht unter Kontrolle hätten, sondern dass vielmehr der Mann selbst ein „seltsames“ Verhalten an den Tag lege – ein Verhalten, das offenbar weit über die herkömmliche Zuneigung eines Lehrers zu seinen Schülern hinausging.
Die besorgte Mutter wandte sich darauf an die Schulleiterin, die ihrerseits wiederum die Polizei einschaltete. Die Ermittler installierten Mikrokameras im Klassenzimmer. Durch die Aufnahmen wurde der Mann überführt.