Von: mk
Bozen – 8.036 Lehrpersonen sind in Südtirol bislang einem Antikörpertest unterzogen worden, 211 von ihnen weisen ein positives Ergebnis auf. Ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind oder die Krankheit bereits hinter sich haben, lässt sich daraus allerdings nicht ablesen. Einige Hausärzte weigern sich nun, die Lehrer krank zu schreiben. Die Betroffenen laufen deshalb Sturm, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Bis definitiv geklärt ist, ob die Betroffenen an Covid-19 erkrankt sind und eventuell auch andere Personen anstecken könnten, sollten sie eigentlich in Quarantäne bleiben. So schreibt es der Sanitätsbetrieb vor. Doch die Schule beginnt bereits am 7. September. Werden die Lehrpersonen von keinem Hausarzt krankgeschrieben, müssen sie theoretisch zur Arbeit erscheinen. Damit besteht allerdings das Risiko, dass auch andere Personen angesteckt werden.
Das Problem will die Schulamtsleitung in der kommenden Woche klären. Sanitätsdirektor Pierpaolo Bertoli reagiert unterdessen verärgert. „Jene Ärzte, die sich weigern, die Lehrpersonen krank zu schreiben, sollen dafür auch die Verantwortung übernehmen“, erklärt er laut Alto Adige.
Laut Luigi Rubino von der lokalen Vertretung der Hausärztevereinigung FIMMG steht hingegen fest, dass sich das Amt für Hygiene um das Problem kümmern müsse.
Gianluca Moggio von der Gewerkschaft der Landesbediensteten GS bringt es auf den Punkt: Die betroffenen Lehrpersonen benötigen die ärztliche Krankheitsbescheinigung für den Zeitraum zwischen dem Ergebnis eines eventuell positiven Bluttests, mit dem festgestellt wird, ob sich Antikörper im Blut befinden, und dem Ergebnis eines PCR-Tests, der darüber Auskunft gibt, ob die Person im Augenblick tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert ist.
Der Bluttest allein ist nicht ausreichend, da auch geheilte Personen, die nicht mehr ansteckend sind, über Antikörper verfügen. Werden die Lehrpersonen nicht krankgeschrieben, besteht das Risiko, dass potentiell Infizierte zur Schule gehen und andere anstecken. Lehrer könnten nur zu Hause bleiben und die Quarantäne einhalten, wenn sie um Urlaub ansuchen, wie Gianluca Moggio erklärt. Die Gewerkschaft der Landesbediensteten findet das allerdings nicht richtig. Immerhin wollen die betroffenen Lehrpersonen die Gesundheit anderer schützen und sollten dafür nicht eigens Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen.
Rubino bezweifelt allerdings, dass die Hausärzte in die Pflicht genommen werden können. „Ein ärztlicher Attest muss laut Gesetz immer eine Diagnose enthalten. Eine Person ist entweder krank oder eben nicht“, erklärt er laut Alto Adige. Er schlägt vor, dass die Betroffenen in Wartestand gehen oder dass sich das Amt für Hygiene des Problems annimmt.