Von: mk
Bozen – In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über einen Gerichtsfall berichtet, bei dem einem Bäcker aus dem Pustertal vorgeworfen wurde, gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen zu haben. Ein Kunde habe Mehlmotten in abgepacktem Schüttelbrot gefunden. Die Bäckerinnung im hds warnt nun davor, eine gesamte Berufsgruppe, die seit jeher auf handwerkliche Qualität und zugleich Einhaltung der strengen hygienischen Vorschriften setzt, in ein schlechtes Licht zu rücken.
Zunächst einmal sei die genaue Schuldfrage noch zu klären. Es ist in diesem Zusammenhang noch unklar, wann die Schädlinge in die Cellophanpackung gelangt sind. Somit könnte es durchaus möglich sein, dass sich die Mehlmotten bzw. deren Larven erst später aufgrund der nicht geeigneten Aufbewahrung durch den Kunden – und nicht bereits im betreffenden Geschäft – eingenistet haben.
Gerade Südtirols Bäcker seien – auch weit über die Landesgrenzen hinweg – dafür bekannt, dass sie in die Qualität ihrer Produkte investieren. Viele internationale Auszeichnungen zeugen dafür. Zudem würden die Bäcker regelmäßig in den Bereichen Hygiene und Haccp geschult. In diesem Sinn hofft die Bäckerinnung, dass dieser konkrete Fall so bald wie möglich gelöst wird.
Interessante Hintergrundinformationen zum Schüttelbrot
Das Südtiroler Schüttelbrot ist seit Jahrhunderten ein Dauergebäck, das an Südtiroler Bauerhöfen zwei bis drei Mal im Jahr gebacken wurde. Dann wurde es über Monate im Brotröggl trocken gelagert. Aus diesem Grund wird Schüttelbrot heute noch trocken, knackig gebacken und hat deshalb einen sehr geringen Wassergehalt.
Das Schüttelbrot wird heute mehrheitlich in einem Cellophan verpackt, um es vor Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützten. Diese Schutzverpackung kann jedoch bei der Hantierung beschädigt werden. Wird so eine undichte Packung in einem Lager feucht gelagert, kann es – bei 12 Monaten Haltbarkeit – zu so einer Kontamination kommen. Schüttelbrot hat eine Restfeuchte von vier Prozent. Wenn die Packung beschädigt ist, nimmt das Schüttelbrot Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft auf. Aus diesem Grund schreiben die Schüttelbrothersteller auf das Etikett „trocken lagern“. Somit stellt eine unbeschädigte Packung bei ordnungsgemäßer Lagerung kein Problem dar.
BISHER (14.09.2015): Maden im Brot: Pusterer Bäcker vor Gericht
Am Bozner Landesgericht hat das Verfahren gegen den Inhaber einer Bäckerei im Pustertal begonnen. Ihm wird vorgeworfen, Schüttelbrot mit Larven von Ungeziefer in den Umlauf gebracht zu haben.
Medienberichten zufolge machte ein Kunde eines Supermarkts in Rovereto die grausige Entdeckung. Dort war das Brot in den Großhandel geraten.
Der Kunde brachte das Brot zur der Sonderabteilung der Carabinieri für Lebensmittelsicherheit und Hygiene NAS in Trient. Dort wurde der Fund von sieben Millimeter langen Larven bestätigt. Gegen den Bäcker wurde daraufhin Anklage erhoben.
Ein NAS-Beamter wurde von Richterin Carla Scheidle angehört. Er hatte die Ermittlungen durchgeführt, um den Urheber des Brots mit dem Ungeziefer ausfindig zu machen.
Der Käufer habe die Schüttelbrotpackung zwei Tage lang im Auto liegen bei 30 Grad Hitze liegen lassen, die Mehlmotten könnten auch erst später eingezogen sein, argumentiert hingegen die Verteidigung des Bäckers.
Alle anderen Brotpackungen im dem Supermarkt waren sauber. Die nächste Anhörung soll im Jänner stattfinden.