Von: mk
Kiens – Bei Kontrollen zur Arbeitssicherheit haben die Carabinieri von Kiens in den vergangenen Wochen auf zwei Baustellen mehrere Unregelmäßigkeiten geahndet. Verstöße wurden sowohl bei der Renovierung und Erweiterung eines Hotels als auch bei der Renovierung eines Unternehmens festgestellt.
Neben einer Anzeige bei der Justiz wurden die Ergebnisse der Kontrollen auch dem Arbeitsinspektorat gemeldet. Auf der ersten Baustelle zeigten die Carabinieri den Arbeitgeber an, weil er es unterlassen hatte, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung bei seinen Angestellten durchzusetzen. Zwei Arbeiter, die bei der Kontrolle keine persönliche Schutzausrüstung trugen, wurden ebenfalls angezeigt.
Auf der Baustelle des Unternehmens, das renoviert wurde, zeigten die Carabinieri den gesetzlichen Vertreter einer Firma an, die mit ausführenden Arbeiten betraut war. Laut Carabinieri hatte dieser die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der im Sicherheits- und Koordinierungsplan enthaltenen Vorschriften nicht überprüft.
Angezeigt wurde auch der gesetzliche Vertreter eines weiteren Unternehmens: Offenbar hatte er nicht überprüft, ob die verwendeten Ausrüstung laut Gebrauchsanweisung konform eingesetzt wurde. Beanstandet wurde außerdem der Einsatz von Arbeitern ohne erforderliche Ausbildung.
Auch bei zwei Arbeitern wurden Verstöße festgestellt: Während einer bei der Kontrolle keine Schutzausrüstung trug, führte der zweite Manöver durch, die seine eigene Sicherheit und die der anderen Arbeiter gefährdeten.
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