Sanitätsbetrieb verweist auf laufendes Verfahren

Maskenaffäre: Oberalp fordert Rückzahlung

Montag, 28. April 2025 | 17:47 Uhr

Von: luk

Bozen – In der Causa um den Ankauf von Schutzmasken in der Anfangszeit der Coronapandemie hat das Bozner Unternehmen Oberalp im Rahmen einer Pressenkonferenz am Dienstag seine Sicht der Dinge dargelegt. Firmenchef Heiner Oberrauch und Geschäftsführer Christoph Engl betonten, man sei damals ausschließlich als Vermittler und nicht als Importeur aufgetreten.

Oberalp war im Frühjahr 2020 in Absprache mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb aktiv geworden, um dringend benötigte Schutzmasken aus China zu beschaffen. Später stellte sich heraus, dass ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft war. Die sogenannte “Maskenaffäre” führte zu Ermittlungen der Bozner Staatsanwaltschaft gegen Heiner Oberrauch. Der Verdacht: Er soll wissentlich mangelhafte Ware weitergegeben und versucht haben, eine öffentliche Ausschreibung zu beeinflussen. Das Verfahren wurde vor zwei Jahren eingestellt.

Derzeit läuft ein Zivilprozess: Oberalp fordert vom Südtiroler Sanitätsbetrieb die Rückzahlung von rund 30 Millionen Euro plus Zinsen. Dabei geht es um den zweiten Ankauf, der sich laut Unternehmensangaben auf 28,2 Millionen Dollar belief. Auch eine erste Lieferung im Wert von 9,6 Millionen Dollar war zuvor abgewickelt worden. Beide Ankäufe wurden von Oberalp vorfinanziert, unter anderem mit einem kurzfristigen Kredit von zehn Millionen Euro der Raiffeisen-Landesbank.

“Wir wollten helfen, nicht profitieren”, betonte Geschäftsführer Engl auf der Pressekonferenz. “Den Vorwurf des Geschäftemachens weisen wir entschieden zurück.” Auch Oberrauch unterstrich, dass die Aktion in einer absoluten Notsituation erfolgt sei: „Ich habe daran gedacht, was mein Vater in dieser Situation getan hätte – und dann entschieden zu helfen.“

Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass dem Sanitätsbetrieb von Anfang an bekannt gewesen sei, dass die gelieferte Schutzausrüstung nur den chinesischen Normen entsprach und keine CE-Zertifizierung aufwies.

Wie der laufende Zivilprozess ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Oberalp sieht sich als Opfer der damaligen Umstände – und verlangt nun das vorgestreckte Geld.

Statement des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Die Direktion des Sanitätsbetriebes teilt die Aussagen von Oberalp, dass es zu Beginn der Corona-Pandemie eine absolute Notsituation bezüglich der Schutzausrüstungen und insbesondere der Verfügbarkeit von Schutzmasken gegeben habe. “In dieser absoluten Notsituation war man für jede Unterstützung – so auch jener der Firma Oberalp – sehr dankbar.”

Hinsichtlich der von der Oberalp AG angestrengten Zivilklage gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb liege derzeit ein Schlichtungsvorschlag von Seiten der Oberalp AG vor. “Das unterbreitete Angebot wird zurzeit geprüft. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, eine Schlichtung einzugehen, wird dies in Betracht gezogen, wobei eine eventuelle Schlichtung auch von Seiten der Gerichtsbarkeit positiv bewertet werden muss.”

 

Bezirk: Bozen

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