Von: mk
Bozen – Jener 42-Jährigen aus Albanien, der am 1. März 2019 in der Claudia Augusta-Straße auf seine Frau eingestochen hat, ist am Freitag am Bozner Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Strafmaß hat auch die Staatsanwaltschaft verlangt. Dazu kommt ein vorläufiges Schmerzensgeld in der Höhe von 40.000 Euro, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Trotz schwerster Verletzungen hatte die Frau den Angriff auf offener Straße überlebt. Dem Mann wurde erschwerte versuchte Tötung vorgeworfen.
Zwei Erschwernisgründe wurden anerkannt: Erstens sah es das Gericht als gegeben an, dass die Tat geplant war. Die Anwälte des Angeklagten, Nicola Nettis und Corrado Faes, hatten vergeblich versucht, diesen Vorwurf zu entkräften. Zweitens handelt es sich bei dem Opfer um die Ehefrau.
In der Tat hatte der Mann vor dem Angriff seine Wohnung bereits mit dem Messer in der Tasche verlassen. Gleich danach wurde er festgenommen. Nach sechs Monaten in Untersuchungshaft ist er in die Freiheit entlassen worden. Auch jetzt befindet er sich noch auf freiem Fuß, zumal das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Der Verein GEA gegen Gewalt an Frauen hat vor dem Gericht eine Protestkundgebung veranstaltet und Gerechtigkeit für das Opfer gefordert. Mit der Kundgebung ging eine Spendensammlung für die Frau einher. Die Frau lebt weiter in einer geschützten Wohnung.
Das Gericht hat auch einen dritten Erschwernisgrund anerkannt: Der Mann sei mit Grausamkeit gegen die Frau vor den Augen eines minderjährigen Kindes vorgegangen. Die Anwälte des 42-Jährigen werden vermutlich Berufung gegen das Urteil einlegen.