Die Angeklagte bei ihrem ersten Prozess

Messerattacke auf Ehemann zum dritten Mal vor Gericht

Montag, 09. September 2024 | 21:47 Uhr

Von: apa

Bereits zum dritten Mal muss sich seit Montag eine 33-Jährige wegen einer Messerattacke auf ihren Mann in Ried vor Gericht verantworten. Im ersten Rechtsgang hatten die Geschworenen den Wahrspruch, der nur auf schwere Körperverletzung lautete, ausgesetzt, im zweiten hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. Im früheren Verfahren hatte die Frau ihre zum Tatzeitpunkt 13-jährige Tochter beschuldigt. Auch diesmal bekannte sie sich nicht schuldig.

Die Anklage legt der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben, “zweifellos, um ihn verbluten zu lassen”, ist die Staatsanwältin überzeugt. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Die Verteidigung verwies auf mehrere offene Punkte: Die Tatwaffe sei unbekannt, es gebe keine Tatzeugen und an der Angeklagten seien keine Blutspritzer gefunden worden. Die 33-Jährige selbst bekannte sich nicht schuldig. Die Beziehung zu ihrem Mann bezeichnete sie als “zerrüttet” und unterstellte ihm Grobheit und Handgreiflichkeiten. Er bestritt das, vielmehr sei er nach einer zwischenzeitlichen Trennung auf ihren Wunsch zwei Wochen vor der Tat wieder eingezogen.

Der Tathergang ist nach wie vor unklar. In ihrer ersten Einvernahme hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen und gewehrt. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre Tochter. Diesmal blieb sie dazu vage: Sie vermute, dass es die Tochter gewesen sein könnte, aber “ich habe sie nicht gesehen, ich kann nicht sagen, ob sie es war”.

Aus ihren Angaben, aber auch den Zeugenaussagen ergeben sich unterschiedliche Varianten, was in der Tatnacht passiert sein könnte. Der einstige Liebhaber der Angeklagten hatte bei der Polizei etwa ausgesagt, seine Freundin habe ihn angerufen und gesagt, dass ihr Mann blutend im Bett liege. Allerdings fand dieses Telefonat mehr als eine Stunde vor dem tatsächlichen Tatzeitpunkt statt, wunderte sich der Vorsitzende. Wenn sie mit Widersprüchen konfrontiert wurde, reagierte die Frau meist mit “ich weiß es nicht”, sie hatte sich bereits in den Einvernahmen mehrmals auf Erinnerungslücken berufen. Auch was andere Erzählungen aus dem Leben der Frau – etwa schwere Krankheiten, sexuelle Übergriffe etc. – betrifft, gab es viele Ungereimtheiten. Die psychische Sachverständige Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten in ihrem Gutachten einen “flexiblen Umgang mit der Wahrheit”.

Der Richter ließ das Opfer die Tatnacht noch einmal ausführlich im Detail schildern. Er habe geschlafen und plötzlich etwas am Hals gespürt, sagte der Mann, danach sei eine Gestalt aus dem Zimmer gelaufen. In der Dunkelheit habe er nicht erkennen können, wer es war. Aber im Flur sei ihm seine Frau entgegengekommen – “außer Puste”, weinend und habe beteuert, sie sei das nicht gewesen, schilderte er.

Abgespielt wurde auch der Notruf, den der Mann abgesetzt hatte. Denn darin verwendete er die Formulierung “ich weiß nicht ob die angerufen haben (seine Tochter hatte fünf Minuten vorher die Rettung angerufen, Anm.), ob mich die umbringen wollen”. Dass die Tochter etwas mit der Tat zu tun haben könnte, kann sich der Mann nicht vorstellen. “Die Angeklagte”, wie er seine Noch-Ehefrau nannte, habe ihn und die Tochter gegeneinander ausgespielt.

Dass in seinem Blut Schlafmittel gefunden wurden, könne er sich nur damit erklären, dass ihm seine Frau dieses ins Essen gemischt habe. Am Tattag und einige Male zuvor habe sie ihm extrem scharfes Essen kredenzt. Jedes Mal sei es ihm nachher nicht gut gegangen und er sei schläfrig geworden, berichtete er.

Die drei kleineren Kinder des Paares schliefen während des Tatzeitraums im Obergeschoß, im Haus waren neben der Angeklagten und ihrem Mann noch die 13-jährige Tochter und ein Neffe aus Tschechien, der kein Deutsch sprechen dürfte. Er hatte sich im ersten Rechtsgang der Aussage entschlagen. Weil er im zweiten Rechtsgang nicht einvernommen wurde, hob der OGH das Urteil auf. Der Fall muss nun zum dritten Mal verhandelt werden. Das Gericht hat diesmal vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am Montag kommender Woche erwartet.