Von: luk
Bozen – Jenem Südtiroler Schulbusfahrer, der wegen sexueller Gewalt an Minderjährigen verurteilt worden war, könnte nun die Firmenpleite ins Haus stehen. Der Richter hat nämlich das von der Staatsanwaltschaft angestrebte Verbot bestätigt, unternehmerisch tätig zu sein.
Damit müssen auch rund zehn fixe und freie Mitarbeiter des Busunternehmers um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Es handelt sich laut Medienberichten für eine vorübergehende Zwangsmaßnahme, die bis zu zwölf Monate aufrecht bleiben kann. Seit dieser Woche war der Mann wieder mit seinem Unternehmen im Auftrag der SAD unterwegs. Mehrere Eltern betroffener Schüler sind dagegen Sturm gelaufen.
Wie berichtet, war der Mann wegen sexueller Gewalt an Minderjährigen, Sex mit Minderjährigen, Sex in Anwesenheit von Minderjährigen und Stalkings zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Laut Anklage soll er drei jugendliche Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren mehrfach belästigt haben, indem er ihnen pornografische Fotos und schlüpfrige SMS auf deren Handys schickte. In einem Fall soll er eines der Mädchen auch begrapscht haben.
Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und der Busfahrer befindet sich auf freiem Fuß. Das Gericht hat ihn zur Unterschriftspflicht als Kontrollmaßnahme verdonnert. Sein Anwalt, Andrea Gnecchi, wollte erwirken, dass dies wieder aufgehoben wird, damit der Fahrer und Unternehmer Touristenbusse lenken und mehrere Tage unterwegs sein kann. Nun sieht er sich aber mit einem neuen Problem konfrontiert.
Staatsanwältin Donatella Marchesini hat auf Betreiben von mehreren Eltern nämlich den Antrag gestellt, dass Artikel 290 der Strafprozessordnung zum Tragen kommt. Dieser sieht vor, dass es einem Verurteilten für einen gewissen Zeitraum untersagt ist, unternehmerisch tätig zu sein.
Richter Emilio Schoensberg hat der strafprozessualen Zwangsmaßnahme, die ab sofort gilt, zugestimmt, um eine Tatwiederholung zu verhindern.
Die Busse stehen derzeit notgedrungen still – und das, obwohl der Beschuldigte für die SAD eine Linie in Subkonzession hat.
Anwalt Gnecchi hält die Maßnahme für überzogen und zeigt sich gewillt, dagegen Einspruch zu erheben. „Dass unser Mandant nicht mehr als Busfahrer arbeiten darf, würde ja noch Sinn machen, aber unternehmerisch nicht tätig sein zu dürfen, was somit das Aus für den Betrieb bedeuten würde, kann nicht im Sinn der Justiz sein“, sagt Rechtsanwalt Andrea Gnecchi.