Der Angeklagte sitzt in der JA Josefstadt in U-Haft

Minderjährige über Plattform für Sex vermittelt

Mittwoch, 16. April 2025 | 11:05 Uhr

Von: apa

In einer fortgesetzten Verhandlung hat ein 27-Jähriger am Mittwoch am Wiener Landesgericht seine bisherige Verantwortung geändert. Dem Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer eine 15- und eine 17-Jährige für sexuelle Dienste über einschlägige Plattformen vermittelt zu haben. Er habe sich der Zuhälterei schuldig gemacht, räumte er nun ein: “Es tut mir leid.”

Vor der Erörterung der Aussagen der Zeuginnen, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden waren, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Videos mit den Befragungen sollen mehrere Stunden dauern.

War über App in Kontakt mit 15-Jähriger gekommen

Der Angeklagte war mit der 15-Jährigen über eine App in Kontakt gekommen. Noch in derselben Nacht vereinbarten die beiden ein Treffen. Die Jugendliche gab sich zunächst als 21 aus. Als der Mann sie auf ihr junges Aussehen ansprach, korrigierte sie ihr Alter auf 18, womit sich der gebürtige Iraner zufrieden gab. Recht bald gingen die beiden eine sexuelle Beziehung ein, in deren Verlauf die 15-Jährige berichtete, dass sie bereits über eine Plattform Fotos von sich verkauft habe.

Im Zuge dessen kam der 27-Jährige laut Anklage auf die Idee, dass sich das Mädchen auf diesem Weg prostituieren könne. Er soll ihr bei der Preisgestaltung geholfen und sie in Inseraten beworben haben. Laut Anklage brachte er sie weiters dazu, ihm eine 17-Jährige zu vermitteln, für die er ebenfalls nach Freiern suchte.

Mädchen bekamen insgesamt 2.700 Euro

Für die Ältere wurden vier Kunden organisiert, sie kassierte 1.900 Euro. Die 15-Jährige erhielt für ungeschützten Sex 800 Euro. Laut Staatsanwaltschaft mussten die Mädchen die Hälfte des Lohns abgeben, was der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt Ende März bestritten hatte.

Als er nach Wochen mitbekam, dass die 15-Jährige noch minderjährig war, habe er sofort die Reißleine gezogen, behauptete der 27-Jährige: “Ich wollte mit der nichts zu tun haben.” Die Richterin hielt ihm darauf einen Chat vor, demzufolge er der Jugendlichen zwecks Übernachtung noch eine Zahnbürste besorgt hatte.

Angeklagt ist neben Zuhälterei die Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger, geschlechtliche Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Auch der unerlaubte Umgang mit Suchtgiften ist verfahrensgegenständlich, weil er der 17-Jährigen Cannabis überlassen haben soll.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen