Von: luk
Bozen – Südtirols Jäger haben sich allein in den vergangenen beiden Jahren 304 Übertretungen und Fehlabschüsse geleistet.
Laut dem Tagblatt Dolomiten ist auch dem SVP-Abgeordneten Albrecht Plangger an einem Tag im vergangenen November ein Missgeschick passiert. Er hat nicht einen Prachthirsch, sondern gleich deren zwei erlegt.
Die Fehlschüsse und Übertretungen haben Konsequenzen: 139 Südtiroler Jäger müssen seit 1. Mai im laufenden oder kommenden Jahr ihre Jahres- bzw. Gastkarte vorübergehend abgeben. Sie alle dürfen nun, je nach Schwere des ihnen zur Last gelegten Vergehens, zwischen einem Monat und 19 Monaten nicht auf die Pirsch gehen.
158 Übertretungen wurden im Amt für Jagd und Fischerei allein im Vorjahr verzeichnet. Im Jahr zuvor waren es deren 146. Insgesamt wurden den betroffenen Weidmännern dafür Verwaltungsstrafen in Höhe von 27.948 Euro ausgestellt. Damit sind Fehlabschüsse auch in Südtirol keine Seltenheit, lässt Landesrat Arnold Schuler auf Anfrage des Freiheitlichen Abgeordneten Walter Blaas wissen.
Bei rund 60 Prozent der Übertretungen handelt es sich um Fehlabschüsse. 182 Rehe und Hirsche sind in den vergangenen beiden Jahren nicht regelkonform erlegt worden.
Gefahren, dass ein Jäger zum falschen Zeitpunkt abdrückt, gibt es gleich mehrere, berichtet das Tagblatt Dolomiten. So dürfen nur zugeteilte Tiere erlegt werden. Auch das Erlegen führender oder trächtiger Rehgeißen sowie von Kälbern oder Kitzen vor der vorgesehenen Jahreszeit ist verboten.
Neben den eigentlichen Fehlabschüssen gebe es laut Schuler aber auch andere Übertretungen der Landesjagdordnung oder Verstöße gegen das Jagdgesetz. So vergessen Jäger immer wieder, ihren Kontrollkalender zurückzugeben. Bei anderen werden die fehlende Nachsuche oder Meldungen von Schüssen beanstandet. Auch der Abschuss von Gämsen ohne den dafür vorgesehenen Begleiter wird geahndet.
Wie das Tagblatt Dolomiten schreibt, muss Südtirols Jägerschaft aber zugutegehalten werden, dass in rund 90 Prozent der Fälle die Jäger selbst ihr Fehlverhalten melden. Nur fünf bis zehn Fälle, bei denen zwar das tote oder angeschossene Wild gefunden, der Schütze aber nicht identifiziert werden konnte, werden jährlich vonseiten der Jagdaufseher zur Anzeige gebracht.
Im Fall von Plangger wurde das über ihn verhängte Bußgeld über 155 Euro anstandslos bezahlt. Wie lange seine Jagderlaubnis ausgesetzt wird, stehe erst 2018 fest, so Plangger. Rekurs lege er jedenfalls keinen ein. „Schließlich habe ich ja einen Fehler gemacht“, sagt er.