Von: mk
Bozen – Die Verteidiger von jenen fünf Frauen aus dem Ahrntal, denen Misshandlung Minderjähriger aufgrund von religiösem Fanatismus vorgeworfen wird, werden vor dem Kassationsgericht Rekurs gegen die Entscheidung des Haftprüfungsgerichts einlegen, die U-Haft vorerst nicht zu beenden.
Die Anwälte Antonio De Giuseppe und Nicola Nettis verlangen, dass ihre Mandantinnen in den Hausarrest überstellt werden, berichtet Alto Adige online. Den Frauen wird vorgeworfen, zwei Kinder psychisch und physisch misshandelt zu haben. Eine der Betroffenen ist die Mutter der Kinder.
Den Strafverteidigern zufolge besteht keine Wiederholungsgefahr. Das Haftprüfungsgericht hat allerdings die schweren Vorwürfe detailliert aufgelistet. Wie berichtet, sollen die Frauen die zwei kleinen Kinder stundenlang zum Beten gezwungen haben – auch in der Nacht. Den Kindern soll Essen verwehrt worden sein und sie wurden bedroht.
Den Frauen zufolge war es nötig, dass die Kinder ihre Sünden abbüßen. Der Wunsch eines Kindes nach einem eigenen Handy wurde von den Frauen als dämonische Versuchung interpretiert und auch als solche bestraft.
Die wiederholten Misshandlungen sind von den Ermittlern mittels Abhörtechnik aufgezeichnet worden. Die Richter haben bislang nicht nur die Untersuchungshaft bestätigt. Es wurde auch in Betracht gezogen, ob sich die Frauen der Folter schuldig gemacht haben – ein Vergehen, das wesentlich schwerwiegender als Misshandlung eingestuft wird.