Von: mk
Montan – Deutsche Schulen und Kindergärten bieten seit Kurzem einem Notdienst zur Betreuung des Nachwuchses von berufstätigen Eltern an. Doch nicht alle Kinder kommen offensichtlich zum Zug, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Claudia P., die in Tesero im Trentino lebt, hat eine fünfjährige Tochter. Seit drei Jahren besucht das Mädchen den Kindergarten Kaltenbrunn in Montan. Die Südtiroler Gemeinde ist nur 25 Kilometer von Tesero entfernt, doch in Zeiten von Corona scheinen daraus Lichtjahre zu werden.
Claudia P. hatte darum angesucht, ihr Kind in den Kindergarten zu schicken, den sie auch normalerweise besucht. Doch die Antwort aus dem Sekretariat fiel deutlich aus: Die Anfrage könne nicht berücksichtigt werden, weil die Antragstellerin nicht in Südtirol ansässig ist.
Die Mutter ließ allerdings nicht locker und hakte im Sekretariat des zuständigen Landesrates Philipp Achammer nach. Dort hat man ihr versucht, das komplexe Regelwerk auf Staats-, Landes- und interprovinzieller Ebene zu erklären. Dabei stellte sich heraus, dass es durchaus Schlupflöcher für Interpretationen gibt.
Die Verordnung des Landes sieht etwa vor, dass all jene Kinder zum Notdienst zugelassen werden, die im laufenden Schuljahr in die entsprechenden Kindergartengruppen und Schulklassen eingeschrieben sind, und zwar unabhängig davon, ob sie aus Südtirol oder aus dem Trentino stammen.
Im Landesgesetz Nummer vier steht außerdem, dass man sich in Südtirol frei bewegen darf. In Bezug auf das Trentino wird allerdings auf eine Konvention mit der Nachbarprovinz verwiesen – und hier beginnt das Ganze verschwommener werden.
Abgesehen von Grenzübertritten im Rahmen sportlicher Aktivität im Freien darf vom Trentino nach Südtirol nur aus triftigen Gründen, und zwar aus Arbeitsgründen, aus gesundheitlichen Gründen, um Verwandte zu besuchen oder um den Zweitwohnsitz zu erreichen.
Wenn also eine im Trentino ansässige Mutter aus Arbeitsgründen ihre Tochter zum Notdienst nach Südtirol bringen möchte und dies als triftigen Grund angibt, liegt es im Ermessen der Schulleitung, dem Anliegen nachzukommen, oder nicht. Dies zeigt auch ein Fall aus Neumarkt. Dort ist ein Mädchen aus Carano im Fleimstal in der deutschen Grundschule eingeschrieben, das sehr wohl den Notdienst besuchen darf, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.