Von: mk
Bozen/Brixen – Die Verteidiger von Badr Rabih haben das Kassationsgericht angerufen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Kernpunkt ihrer Beschwerde ist, dass ihr Mandant keinem psychiatrischen Gutachten unterzogen worden sei.
Badr Rabih ist in zwei Instanzen wegen Mord an seiner Lebensgefährtin Marianne Obrist in Brixen verurteilt worden.
Das Berufungsschwurgericht hatte im Dezember vorigen Jahres ein psychiatrisches Gutachten nicht als unerlässlich für die Urteilsfindung eingestuft.
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