Etappensieg für die Verteidigung

Mordfall Huber: Verfahren ohne Videomaterial

Samstag, 01. Juni 2019 | 09:54 Uhr

Von: mk

Bozen/Rasen – Das Schwurgericht im Mordprozess gegen Dzenana Mangafic hat entschieden, dass die Videoaufnahmen und Abhörungen in der Wohnung der Angeklagten nicht als Beweismittel zugelassen werden. Dies berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Bekanntlich wirft die Staatsanwaltschaft der 58-Jährigen vor, im Dezember 2016 in Niederrasen ihren Ex-Mann Kurt Huber ermordet zu haben. Dem 71-Jährigen war in seiner Wohnung achtmal mit einem spitz zulaufenden Messer mit einschneidiger Klinge in den Bauchbereich gestochen worden. Laut Anklage habe die Frau die Tat geplant und Huber, der im Rollstuhl saß, wichtige Medikamente vorenthalten.

Weil die Ermittler die Überwachungsaufnahmen erst nach der Tat angefertigt hatten, werden sie als Beweismittel nicht zugelassen. Damit hat Verteidiger Andreas Tscholl, der Mangafic mit seinem Kollegen Angelo Polo vertritt, einen wichtigen Etappensieg erreicht.

Die 58-Jährige beteuert nach wie vor ihre Unschuld und hat sich dafür entschieden, in einem ordentlichen Schwurgerichtsprozess mit Beweisaufnahme um einen Freispruch zu kämpfen.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

 

Bezirk: Bozen, Pustertal