Von: mk
Algund – Die Verteidigung des 39-jährige Österreichers Johannes Beutel, der mit 43 Messerstichen seine Frau Alexandra Riffeser in Algund getötet hat, will vor das Kassationsgericht schreiten. Am Samstag wurde die Urteilsbegründung im Berufungsverfahren verkündet, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Das Schwurgericht hat auch in der zweiten Instanz die 30-jährige Haftstrafe bestätigt. Beutel wurde Tötung unter erschwerten Umständen vorgeworfen. Er entging einer lebenslangen Haftstrafe bislang nur, weil er einem verkürzten Verfahren zugestimmt hat.
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz gingen die Richter davon aus, dass Beutels unterdrückte Wut schlagartig explodiert ist. Dies habe zur grausamen Tat geführt. Wie das Ergebnis der Autopsie gezeigt hat, wurde auf die Frau auch im Bereich des Gesichts und des Halses eingestochen. Das Gericht ging in beiden Instanzen davon aus, dass der Täter seiner Frau damit mehr Schmerzen zufügen wollte.
Beutel hat für die Tat sogar drei verschiedene Messer benutzt und die Frau verfolgt, die verzweifelt versucht hatte, am Telefon Hilfe zu holen.
Spielraum, das Urteil vor der Kassation gänzlich über den Haufen zu werfen, gibt es kaum. Allerdings hegt die Verteidigung die Hoffnung, die Richter davon überzeugen zu können, nicht nur die erschwerenden Umstände, sondern auch die mildernden stärker zu berücksichtigen. In den ersten beiden Instanzen sind die mildernden Umstände als weniger gewichtig im Vergleich zu den erschwerenden gewertet worden. Zu Letzterem zählt neben der Grausamkeit der Tat auch der Umstand, dass Beutel die eigene Ehefrau getötet hat.
Sollten die mildernden Umstände stärker in den Vordergrund rücken, besteht die Chance, dass die Haftstrafe auf 24 Jahre beschränkt wird. Wegen des verkürzten Verfahrens, das die Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel vorsieht, würden daraus 16 Jahre Haft.