Der Angeklagte vor Gericht

Mordprozess nach Messerangriffen auf Internet-Bekannte

Mittwoch, 17. April 2024 | 17:34 Uhr

Von: apa

Ein Mann aus München muss sich am Mittwoch und Freitag in Wels vor Gericht verantworten, weil er im Oktober 2023 eine Internet-Bekanntschaft in Regau (Bezirk Vöcklabruck) mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Die Anklage lautet auf Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und versuchten Mord. Ein Urteil wird erst am Freitag erwartet.

Der 26-Jährige israelische Staatsbürger bestritt vor Gericht den Vorsatz sowie die Tötungs- und Verletzungsabsicht. Er habe Suizid begehen wollen und sei deshalb zu seiner ehemaligen Internet-Beziehung für eine Aussprache gefahren, wie er in einer ersten ausführlichen Schilderung auf der Anklagebank angab.

Die Anklage hingegen sieht schon in der Tatsache, dass er mit Messer, Klebeband, Zange, Seil und schwarzen Fleece-Handschuhen angereist war, einen deutlichen Beleg für den Vorsatz. Beweise für den versuchten Mordvorwurf sollen dann im weiteren Verlauf des Prozesses auch Fotos vom Tatort und von den Verletzungen bringen. Aber vor allem die Einspielung der kontradiktorischen Vernehmung des Opfers werde nach Sicht der Staatsanwaltschaft Klarheit schaffen. “Diese Aussagen zeigen in seltener Deutlichkeit, was da passiert ist und welche Qualen die Frau in dieser Situation durchzumachen hatte.”

Das 36-jährige Opfer sagte aus, dass sie sich schon etwa zwei Armlängen voneinander wegbewegt hätten und dann der Beschuldigte die Bewegung mit dem Messer in Richtung Hals durchgeführt habe. “Dass dies unabsichtlich geschehen ist, halte ich für extrem unwahrscheinlich, meiner Meinung nach unmöglich”. Sie spricht in dem Video auch von ihren Verletzungen und den Folgen der Tat. “Ich sehe jetzt in jedem schwarz gekleideten Mann einen potenziellen Täter, Mörder.”

Der genaue Ablauf wird im Großen und Ganzen identisch geschildert. Die beiden haben eine Internet-Beziehung gehabt, die die Frau dann beendet hatte. Am 17. Oktober fuhr er nach Regau, die Adresse hatte er aus den Video-Chats und Unterhaltungen geschlossen. Dort soll er sie – schon mit dem Messer in der Hand – in der Tiefgarage überfallen haben, wo er sie erstmals an der Hand verletzte. In der Wohnung habe er sie schließlich weiter bedroht, das Messer sei immer dabei gewesen, wie die Staatsanwältin ausführte.

Als schließlich die Nachbarn läuteten, verließen beide die Wohnung. Dort wollte der Angeklagte mit der Frau in ein Waldstück gehen, was die Frau verweigert haben soll. Als sie die Polizei sahen und sich der Nachbar näherte, habe sie der Angeklagte mit einem neun Zentimeter langen, tiefen Schnitt in der linken Halshälfte schwer verletzt. Die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen und die Frau musste operiert werden.

Der Münchner flüchtete dann mit dem Auto. Am nächsten Tag konnte er im Zuge einer Großfahndung entdeckt und erst nach einem Autounfall festgenommen werden. Vor der Festnahme fügte er sich selbst eine Schnittwunde zu – in Suizidabsicht, wie er vor dem Richter angab. Die gut geschulten Cobra-Beamten retteten ihm das Leben.

Aus der Situation entkommen ist die 36-jährige schließlich mit Hilfe eines Nachbarn. Dieser schilderte als Zeuge wie er den Blutspuren im Stiegenhaus nachging. Als er dabei noch im Außenbereich nachschaute, hörte er die Hilferufe des Opfers. Er wählte den Notruf, schlug Alarm und näherte sich den beiden. Dann kam ihm die Frau bereits entgegen und er versuchte ihr mit ihrer Halsverletzung zu helfen.

(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum – Frauennotruf OÖ unter 0732/602200).