Von: mk
Ahrntal/Bozen – Jene fünf Frauen aus dem Ahrntal, denen Misshandlung Minderjähriger aus religiösem Fanatismus heraus vorgeworfen wird, werden vorerst nicht in die Freiheit entlassen. Allerdings sollen sie in den Genuss erleichterter Haftbedingungen kommen, schreibt die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Wie berichtet, sollen die Frauen zwei kleine Kinder stundenlang zum Beten gezwungen haben – auch in der Nacht. Außerdem sollen sie die Kinder am regelmäßigen Schulbesuch gehindert haben.
Beim Garantieverhör hatten vier der fünf Frauen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern. Eine gab eine kurze Erklärung ab und stritt dabei die Vorhaltungen ab.
Auch im Anschluss machten die Frauen keine Aussage. Sie bestritten lediglich, dass sie der Schweizer Gruppierung der „Neuchristen“ – eine Gemeinschaft, die sowohl vonseiten der römisch-katholischen als auch von evangelischen Kirchen als fundamentalistisch orientiert kritisiert wird – angehören. Dies war zunächst von den Ermittlern vermutet worden. Allerdings gibt es Aufnahmen von Mini-Kameras der Ermittler, die zeigen, wie die Frauen im Internet die Seite der Gruppierung aufrufen.
Auch akustisch wurde die Wohnung der Verdächtigten abgehört. Das Beweismaterial soll mehrere Stunden umfassen.
Bislang waren die Frauen in Einzelhaft untergebracht und hatten keinen Kontakt zu Mitgefangenen. Nur eine Stunde war ihnen ein Rundgang im Inneren der Struktur in Trient gewährt worden.
Die strikten Vorkehrungen waren getroffen worden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden und eine Verunreinigung von Beweisen zu verhindern. Mittlerweile scheint die Untersuchung allerdings in die Endphase gelangt zu sein. Vermutlich hat auch deshalb die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, die Einzelhaft zu beenden.
Die Bewegungsfreiheit innerhalb der Haftanstalt wird auf sechs Stunden erhöht. Ein Kontakt zu anderen Mitinsassinnen wird möglich sein.
Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit ein Beweissicherungsverfahren beantragt. Dabei sollen auch die Minderjährigen angehört werden, die die Misshandlung erlitten haben.
Wie die Strategie der Verteidigung ausschaut, ist bislang unklar. Ein Antrag auf Überstellung in den Hausarrest wurde bislang abgelehnt.
Die Kinder sind in einer geschützten Struktur untergebracht. Dort bleiben sie auch dann, sollten die Frauen im weiteren Verlauf des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt werden.