Von: mk
Bozen/Schlanders – Dass Celine Frei Matzohl im Juni ihren Ex-Freund angezeigt hat, wird nun von der Bozner Staatsanwaltschaft bestätigt. Die 21-Jährige ist bekanntlich am Sonntag in Schlanders tot in der Wohnung ihres Ex-Partners aufgefunden worden. Die Frau hatte zahlreiche Stichwunden am Körper. Der 28-jährige Ex-Freund steht unter Verdacht und wurde noch am Sonntag festgenommen.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung erklärt, habe die 21-Jährige im Juni einen einzigen Vorfall zur Anzeige gebracht, zudem es gekommen sei, während sie sich mit ihrem damaligen Freund im Auto befunden habe. Dabei habe sie der 28-Jährige laut ihrer Aussage geschlagen und bedroht.
Die Carabinieri haben laut Staatsanwaltschaft die Anzeige sofort als Fall im Bereich des „Codice rosso“ eingestuft. Wie es das interne Protokoll der Staatsanwaltschaft vorsehe, sei dem Fall deshalb auch oberste Priorität eingeräumt worden.
Unter dem „Codice Rosso“ versteht man in Italien ein Bündel an Gesetzesmaßnahmen, das vom Parlament eigens erlassen wurde, um Frauen vor unterschiedlichsten Formen von Gewalt besser zu schützen.
Nachdem es sich um einen einzelnen Vorfall handelte und die Ermittlungen abgeschlossen waren, seien gemäß Strafrecht die Anklagen wegen Körperverletzung und erschwerter Bedrohung erhoben worden. Für diese Art von Vergehen sei es nicht möglich, Überwachungsmaßnahmen zu erlassen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Hier die Mitteilung im Wortlaut:
Mit Bezug auf Zeitungsberichte, wonach Frau Frei Matzohl Celine ihren Ex-Partner wegen Misshandlungen und/oder Verfolgung angezeigt habe, und er seinen Job gekündigt habe, um sie zu „stalken“, nimmt die Staatsanwaltschaft wie folgt Stellung: Frau Frei Matzohl hat im Juni eine Anzeige erstattet, in der sie einen einzigen Vorfall meldete, der sich ereignete, als sie mit ihrem Partner in einem Auto unterwegs war und bei dem er sie geschlagen und bedroht haben soll. Die Carabinieri meldeten den Vorfall sofort als „Code Rot“. Dieser wurde als solcher behandelt, was bedeutet, dass er nach dem internen Protokoll der Staatsanwaltschaft absoluten Vorrang vor den anderen Fällen hatte. Da es sich um einen einzigen Vorfall handelte und die Ermittlungen abgeschlossen waren, wurde Anklage wegen des Verstoßes gegen Artikel 581 des Strafgesetzbuches (Körperverletzung) und Artikel 612 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (schwere Bedrohung) erhoben. Für diese Straftaten können keine vorsorglichen Maßnahmen beantragt werden. Es liegen keine weiteren Anzeigen und/oder Berichte vor.
Der 28-jährige Ex-Partner Omer Cim geriet noch am Sonntag ins Visier der Ermittler, nachdem der leblose Körper der jungen Frau in der Wohnung aufgefunden worden war. Nach einer Fahndung im Vinschgau samt Hubschraubereinsatz wurde der Mann schließlich kurz vor der österreichischen Grenze am Reschenpass durch Schüsse auf sein Auto aufgehalten und festgenommen.
Er befindet sich derzeit im Bozner Gefängnis. Die Haftprüfung findet voraussichtlich am Mittwoch statt.