Von: luk
Bozen – Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen hat einem Jugendlichen, der als Skihoffnung galt, nach einem Behandlungsfehler in einem Südtiroler Spital über 85.000 Euro als Schadenersatz für bleibende Schäden zugesprochen.
Der Jugendliche erlitt laut dem Tagblatt Dolomiten infolge eines Sturzes im Training einen Unterschenkelbruch. Im Krankenhaus wurde vom behandelnden Arzt eine recht häufig auftretende Komplikation (Kompartment-Syndrom) zu spät diagnostiziert. In der Folge kam es zu bleibenden Schäden und einem vorzeitigen Karriereende für die Nachwuchshoffnung im alpinen Skisport.
Das Kompartment-Syndrom macht weitere chirurgische Eingriffe nötig – auch transplantationsplastischer Natur. Eine Heilungsdauer von über einem Jahr war die Folge.
Der Fall landete vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen, und dem jungen Mann wurden 85.680 Euro Schadenersatz zuerkannt.
Aus wissenschaftlicher Sicht sei es „wahrscheinlich, dass die verspätete Diagnose und Behandlung des Syndroms zur Serie von Nachbehandlungen und bleibenden Schäden – funktionale Defizite in der Kniebeugung und Bewegung der großen Zehe, Narben an Unter- und Oberschenkel an der Entnahmestelle für die plastische OP sowie psychische Folgen – geführt hat“, heißt es vonseiten der Schlichtungsstelle. Ergebnis: Die erlittenen Schäden seien zur Gänze als Folge der verspäteten Diagnose und des Eingriffs wegen der Komplikation anzusehen.