Von: mk
Meran – Seit einem Jahr spielt der 76-jährige Unternehmer P. S. mit der Justiz Katz und Maus, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Nach seinem Bankrott floss dessen Haus in den Meraner Lauben nämlich in die Konkursmasse ein. Seit März 2017 sollten er und seine 73-jährige Ehefrau N. L. dort ausziehen.
Doch das Ehepaar hat sich bislang über alle richterlichen Verfügungen, die gegen die beiden erlassen worden sind, hinweggesetzt. Nun könnte es für die beiden ein gerichtliches Nachspiel geben.
Der Meraner war Inhaber mehrerer Gesellschaften, unter anderem auch einer Finanzierungsgesellschaft, mit denen er in Konkurs gegangen war. Im September des Vorjahres erfolgte schließlich die Zwangsräumung des Hauses in Meran. Die Carabinieri begleiteten das Ehepaar nach draußen und tauschten die Schlösser an der Eingangstür aus.
Doch bereits am Tag darauf soll P. S. seinerseits wieder die Schlösser an der Eingangstür haben austauschen lassen und das Ehepaar zog wieder in die Wohnung zurück.
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Pöder: “Haftbefehl bei Zwangsräumung des eigenen Hauses ist harte Maßnahme”
Als “ziemlich harte Maßnahme” bezeichnet der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, die Ausstellung eines Haftbefehls gegen ein Meraner Ehepaar, das sein zur Zwangsversteigerung ausgeschriebenes Haus nicht verlassen will.
“Es gibt in Südtirol Autodiebe, Wohnungseinbrecher und allerlei sonstige so genannte Kleinkriminelle, die sich unbehelligt und frei bewegen können, ohne dass Haftbefehle erlassen oder vollstreckt werden. Deshalb erscheint es mir schon mehr als problematisch zu sein, wenn jemand, dessen Haus aus welchen Gründen auch immer versteigert werden soll, nicht aus seinem Haus ausziehen will – zumindest so lange es nicht versteigert ist. Es kann einem gefallen oder nicht, wenn das Meraner Ehepaar die richterlichen Anordnungen zur Zwangsräumung nicht befolgt und immer wieder in das Haus zurückkehrt, aber die Verhaftung erscheint doch eine harte Keule des Rechtsstaates zu sein”, so der Abgeordnete.