Von: luk
Bozen – Nach dem Lawinenabgang beim Skigebiet Haideralm mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in die Wege geleitet.
In Bezug auf die Lawine vom 3. Januar 2018 teilt die Staatsanwaltschaft Bozen folgendes mit: in Italien ist das Verhalten, das zur ungewollten Auslösung einer Lawine führt, eine von Art. 449 StGB vorgesehenen Straftat.
Falls dieses Verhalten auch eine Tötung verursacht, könnte auch eine Verletzung des Art. 589 (fahrlässige Tötung) vorliegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle Personen, die an der Abfahrt abseits der Piste teilgenommen haben, wobei noch festgestellt werden muss, wer eine ausschlaggebende Rolle eingenommen hat.
In den vergangenen Tagen wurden die Zeugen der Tragödie vernommen. Da die Ursache des Todes der zwei Opfer klar ist, wird keine Obduktion durchgeführt. In den nächsten Tagen wird ein Lokalaugenschein durchgeführt, um die bestehende Situation und die Dimension der Lawine zu überprüfen.
Bei dem Unglück kamen die 45-jährige Petra Theurer und ihre elfjährige Tochter Mia aus Deutschland ums Leben.