Von: luk
Bozen/Vinschgau – Ein 44-jähriger Mann aus dem Vinschgau hat sich eine Haftstrafe über zehn Monate eingehandelt, weil er seinen Nachbarn mit der Geste des Halsabschneidens bedroht haben soll.
Er sah offenbar ein Durchfahrtsrecht in Gefahr. Außerdem soll der Mann noch per SMS bekräftigt haben, die gezeigte Geste als beste Lösung zu erachten.
Dem Vinschger wurde auch das Eindringen ins Nachbargrundstück vorgeworfen.
Wie das Urteil im Detail aussieht, lest ihr in der heutigen „Dolomiten“-Ausgabe!