Von: luk
Bozen – In der Nacht auf Mittwoch war ein 49-jähriger Mann, der gebürtig aus Süditalien stammt, von den Ordnungshütern in Bozen verhaftet worden. Ihm konnten zwei Einbrüche zur Last gelegt werden.
Noch während Polizei und Carabinieri am Donnerstag ihren Fahndungserfolg verkündeten, befand sich der Täter schon wieder auf freiem Fuß.
Noch am Mittwochnachmittag hat Richter Ivan Perathoner über ihn im Rahmen eines Schnellverfahrens einen gerichtlichen Vergleich über ein Jahr Haft abgesegnet. Zumal der Vergleich noch nicht rechtskräftig ist, wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Gegen den Mann läuft aber auch das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot in Bozen und es könnten ihm noch weitere Einbrüche zur Last gelegt werden. Werden alle Strafen zusammengelegt und erreichen sie insgesamt ein Strafmaß von drei Jahre, muss der Italiener die Haftstrafen auch absitzen.
In der Nacht erneut verhaftet
In einer Aussendung am Samstag teilt die Polizei mit, dass sie den Süditaliener in der Nacht auf Samstag erneut verhaftet hat, nachdem dem Mann ein Einbruch bei einem Zahnarzt nachgewiesen werden konnte. S. C. wurde in der Romstraße von einer Polizeistreife angehalten, nachdem der Mann den Beamten verdächtig vorgekommen war. So hatte er etwa eine Kapuze über den Kopf gezogen.
Bei einer Kontrolle seines Rucksackes fanden die Exekutivbeamten einen Laptop 65 Euro, einen Schlüsselbund sowie eine Clubkarte für das kommunale Schwimmbad, die auf einen Zahnarzt aus Bozen ausgestellt war.
Andere Streifenwagen wurden zu dem Zahnarztstudio beordert. Sie stellten einen Einbruch fest, woraufhin der festgenommene und bereits polizeibekannte Mann weiter durchsucht wurde. Dabei stellten die Polizisten zwei Skalpelle sicher. Eine Sichtung der Überwachungsvideos im Zahnarztstudio deutete ebenfalls darauf hin, dass S. C. kurz zuvor dort und in die angrenzende Wohnung eingebrochen war.
Für den erst kürzlich verhafteten Mann klickten erneut die Handschellen. Er wurde ins Gefängnis überstellt und riskiert dann eine vom Quästor angeordnete Spezialüberwachung.