Europäische Qualitätskriterien für Material

Neue Regeln für Rückvergütungen zahnärztlicher Leistungen

Donnerstag, 26. Dezember 2024 | 08:57 Uhr

Von: fra

Bozen – Wie der Sanitätsbetrieb in einer Presseaussendung mitteilt, müssen Patientinnen und Patienten, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Rückvergütung für privat erbrachte zahnärztliche Leistungen beantragen, ab sofort den Nachweis erbringen, dass das verwendete Material europäischen Qualitätsstandards entspricht. Diese Maßnahme dient der Patientensicherheit, insbesondere bei Behandlungen im Ausland, wo gelegentlich Materialien eingesetzt werden, die nicht den europäischen und nationalen Vorschriften entsprechen.

Um mehr Transparenz zu gewährleisten, ist ab jetzt beim Ansuchen um Rückvergütung eine Kopie des Europäischen Konformitätszertifikates sowie weitere gesetzlich geforderte Bescheinigungen im Bereich Medizinprodukte beizulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass das eingesetzte Material stets den hohen Qualitätsanforderungen entspricht.

Der Antrag auf Rückvergütung muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum gestellt werden. Beizufügen sind die EEVE-Erklärung, Zahlungsbelege und eine Bestätigung des Zahnarztes, dass dieser nicht an den gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst gebunden ist. Die Höhe der möglichen Rückvergütung hängt vom Familieneinkommen ab.

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