Von: luk
Meran – Am Donnerstag hat die Staatspolizei in Meran nach einer umfassenden Ermittlung einem Meraner (30) eine einstweilige Verfügung zugestellt. Diese Maßnahme, die vom Untersuchungsrichter des Gerichts in Bozen erlassen wurde, verbietet dem Beschuldigten jeglichen Kontakt und jegliches Näherkommen zu einem minderjährigen Mädchen aus Meran.
Er darf sich der betroffenen Person nicht auf weniger als 500 Meter nähern und muss Orte meiden, die das Mädchen regelmäßig besucht. Jegliche Form der Kontaktaufnahme, ob direkt oder über andere Kommunikationsmittel, ist ebenfalls untersagt.
Diese Maßnahmen wurden nach einer Untersuchung der Beamten der Staatspolizei in Meran unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bozen ergriffen. Auslöser für die Ermittlungen war die Meldung des Mädchens und ihre darauffolgende Anzeige bei der Polizei, bei der sie in Anwesenheit ihrer Mutter eine über ein Jahr lang andauernde Verfolgung und obszöne Handlungen berichtete.
In ihrer Anzeige schilderte das Mädchen detailliert mehrere schwerwiegende Vorfälle sexueller Natur, die sich zwischen September 2023 und Juni 2024 ereigneten. Sie gab an, dass sie die belästigenden Handlungen des Mannes nicht länger ertragen konnte und sich schließlich entschloss, die Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Die Polizisten nahmen in der Folge zahlreiche Überwachungen und Verfolgungen durch, bei denen sie mehrere obszöne Vorfälle dokumentieren konnten, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden. So stellte sich beispielsweise der Täter bereits in den frühen Morgenstunden entlang des Weges von der Wohnung des Mädchens zur Schule auf und begann, sie zu belästigen, indem er seine Genitalien entblößte und sich vor ihr selbst befriedigte.
Diese Vorfälle, die in der Anzeige geschildert und durch die polizeilichen Ermittlungen bestätigt wurden, führten bei dem Mädchen zu erheblicher Angst, tiefem Unbehagen und der begründeten Furcht um ihre Sicherheit.
Mit der Umsetzung der einstweiligen Verfügung wurde dem Angeklagten ein elektronisches Fußfessel angelegt, um die Polizei in die Lage zu versetzen, in Echtzeit mögliche Verstöße gegen das Annäherungsverbot zu überwachen. Ein Verstoß gegen die Auflagen würde die sofortige Verhaftung des Beschuldigten zur Folge haben.
„Das, was dieses Mädchen erleiden musste, ist eine absolut schwerwiegende Form der Verfolgung, die nicht toleriert werden kann“, betonte Quästor Paolo Sartori. „Dank der Entschlossenheit des Opfers, unterstützt von ihrer Familie und der großen Professionalität der Ermittler der Staatspolizei, war es möglich, die Verantwortung dieses bislang unbescholtenen 30-jährigen Meraners zu beweisen und einer Situation ein Ende zu setzen, die das Leben dieses jungen Mädchens stark beeinträchtigt hat.“