Von: mk
Bozen – Im Rahmen der Operation „Schlepper“ haben die Carabinieri am heutigen Samstag zugeschlagen. Ein 33-jähriger Nigerianer landete hinter Gittern.
Die Carabinieri haben in Südtirol das Phänomen der illegalen Einwanderung nie wirklich aus den Augen verloren. Bereits mehrmals ist es der Heerespolizei gelungen, Personen zu verhaften, die Migranten illegal von Südtirol aus ins angrenzende Ausland brachten. Im Jahr 2017 haben die Carabinieri von Schlanders und Sterzing etwa mehrere mutmaßliche Schlepper festgenommen, die kleine Gruppen von Migranten – häufig waren es Nigerianer – gegen eine Entschädigung über die Grenze transportierten.
Im Jahr 2018 wurden die Kontrollen noch einmal verschärft und es wurde gegen Gruppen ermittelt, die möglicherweise auch organisiert agierten. Im April 2018 wurde ein Syrer in flagranti am Bahnhof in Schlanders verhaftet, der zwei Migranten nach Deutschland bringen wollte. Im Mai wurde ein Iraner aufgehalten, der nach Mitteleruopa mit vier weiteren Personen unterwegs war. Dasselbe gelang den Carabinieri von Sterzing im September, die ebenfalls einen Iraner aufhielten, in dessen Wagen sich vier Landsmänner befanden.
Bei der Operation „Schlepper“, die die Carabinieri von Bozen heute durchgeführt haben, handelt es sich demnach um Teil einer größeren Strategie, um dem Phänomen der illegalen Einwanderung Herr zu werden. Der Ermittlungsrichter, der die Untersuchungshaft für den 33-Jährigen bestätigte, sprach von einer „keineswegs nur gelegentlichen, sondern von einer durchaus organisierten und unablässigen Aktivität“, von der er sich offensichtlich ökonomische Vorteile versprach.
Der 33-Jährige soll demnach in mehreren Fällen grenzüberschreitende Fahrten für mehrere Migranten nach Österreich und Deutschland organisiert und vorangetrieben haben, um daraus Profit zu schöpfen. Transportiert wurden die Betroffenen in Zügen, Autos oder Bussen. Pro Person soll der Mann zwischen 100 und 250 Euro kassiert haben.
Drei spezielle Fälle sind ins Visier der Ordnungshüter geraten. Der Ermittlungen begannen Ende 2017, als die Bozner Staatsanwaltschaft einer Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft von Innsbruck zustimmte, die selbst wiederum eine Untersuchung gegen mehrere Afrikaner in die Wege geleitet hatte. Die Betroffenen waren der „Vermittlung von illegalen Einreisen“ nach Österreich verdächtigt worden.
Das Landeskriminalamt von Tirol hat – parallel zu den Carabinieri in Bozen – ebenfalls die Ermittlungen aufgenommen. Die Carabinieri führten Überwachungen durch, mehrere Verdächtige wurden beschattet und abgehört.
Im Juni 2018 sicherten die Carabinieri Beweise, die belegen sollen, dass der 33-Jährige die Fahrt einer nigerianischen Frau von Österreich nach Deutschland organisiert hat. Gegen Bezahlung soll der Mann die Reise geplant haben, indem er auf ein Netz an Kontakten zurückgriff. Außerdem soll er der Frau Tipps mit auf den Weg gegeben haben, wie sie sich im Fall einer Kontrolle vonseiten der Ordnungskräfte verhalten sollte.
Im Juli hat der Verdächtigte hingegen die Einreise eines Nigerianers nach Österreich organisiert. Von Innsbruck hätte der Mann über weitere Kontaktpersonen dann weiter nach Deutschland gebracht werden sollen. Im Rahmen der Beschattungsaktionen behielten die Carabinieri sämtliche Phasen der Reise im Auge – vom Zugbahnhof in Bozen bis hin zur Grenze nach Österreich im Vinschgau.
In diesem Fall hatte der mutmaßliche Schlepper die Fahrt mittels Zug und Bus geplant – und auch persönlich überwacht. Am Zugbahnhof in Mals sollte der Nigerianer aus dem Zug aussteigen und auf einen Bus wechseln. Erst als sich der Migrant tatsächlich im Bus befand, sah der 33-Jährige seine „Unterstützung“ als beendet an. Doch die Tiroler Polizei von Landeck, die von den Carabinieri verständigt wurde, ließ den Bus später anhalten und identifizierte den Mann.
Die Ermittlungen, die am heutigen Samstag durchgeführt wurden, führten hingegen zur Festnahme des 33-Jährigen. Der Ermittlungsrichter hat unterdessen die Schwere der Beweislast bereits bestätigt. Allem Anschein nach dürfte der 33-Jährige von seiner Aktivität als Schlepper seinen Lebensunterhalt bestritten haben, da er sonst keiner fixen Arbeit nachging. Die U-Haft wurde auch deshalb bestätigt, weil der Richter von der Gefahr der Tatwiederholung ausging.