Von: mk
Bozen – Das Thema Patientenverfügung ist am Donnerstag im Mittelpunkt einer Tagung im Bozner Gemeindesaal gestanden. Was soll mit mir passieren, wenn ich im (Wach-)Koma oder im Sterben liege und meinen Willen nicht mehr äußern kann? Mit dieser Frage sollte man sich nicht nur beschäftigen, sondern die eigenen Gedanken auch niederschreiben, um seinen Willen kundzutun, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
„Solange ich selber entscheiden kann, solange gilt meine Entscheidung. Erst wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin, greift eine Patientenverfügung“, erklärte Dr. Hartmann Aichner, ehemaliger Primar an der Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus Innichen, laut „Dolomiten“. Doch am Ende des Lebens seien Patienten nicht immer in der Lage, selber zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen sie (noch) haben wollen. Eine Patientenverfügung sei zwar keine Verpflichtung, „aber sie stellt sicher, dass mein Wille respektiert wird, auch wenn ich ihn nicht mehr äußern kann“.
Laut Aichner nimmt eine Patientenverfügung Ärzten und vor allen Dingen Angehörigen den Druck, die möglicherweise durch den nahenden Verlust eines geliebten Menschen bereits eh schon leiden. In dieser Lage dann auch noch so weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen, sei sehr belastend.
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