Berufung der Staatsanwaltschaft möglich

Patientin an Notruf verwiesen: Freispruch für Arzt

Dienstag, 22. November 2016 | 12:04 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen endete am Montag am Bozner Landesgericht das Verfahren gegen Dr. Alfonso Pecoraro. Der Arzt landete vor Gericht, weil er eine Patientin in seiner Funktion als Wachdienst nicht selbst behandelt, sondern an die Landesnotrufzentrale 118 verwiesen hatte, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

„Auch wenn unser Mandant den vom Anrufer angeforderten Hausbesuch durchgeführt hätte, wäre es auf dasselbe Ergebnis hinausgelaufen“, argumentierte Anwalt Agostino Allegro, der mit Andreas Tscholl die Verteidigung des Arztes übernommen hatte. Die Landesnotrufzentrale 118 wäre trotzdem verständigt worden, denn „unser Mandant hätte der Patientin die Medikamente, die sie brauchte, gar nicht verabreichen können“.

Der Fall hat sich im Juli 2012 zugetragen. Anschließend erstattete der Sohn der Patientin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Laut Ermittlungen soll sich die Krebspatientin im Endstadium beim Wachdienst gemeldet und verlangt haben, dass ihr ein starkes Schmerzmittel verabreicht werde. Pecoraro soll der Frau erklärt haben, dass er nicht über das entsprechende Medikament verfüge, und verwies sie an die Notrufzentrale. Obwohl die Frau danach zwar eine Morphium-Infusion erhielt, starb sie wenige Minuten später.

Wegen des Vorwurfs, eine Amtshandlung verweigert zu haben, forderte Staatsanwältin Donatella Marchesini acht Monate Haft für den Arzt. Das Richterkollegium sprach den Angeklagten allerdings aus Mangel an Beweisen frei. Vermutlich legt die Anklage Berufung gegen das Urteil ein.

 

Bezirk: Bozen