Von: mk
Bozen – Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Leiters des Wobi-Mieterservice, Stefano Grando, zu einer dreijährigen Haftstrafe aufgehoben. Der Grund dafür: Verteidiger Riccardo Di Bella hatte beanstandet, dass Grando die Vorladung zur Vorverhandlung nicht erhalten habe, und dass die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung nicht die seine sei. Dies hat ein Gutachter dann auch bestätigt. Nun muss der Prozess muss neu aufgerollt werden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Allerdings ist unwahrscheinlich, dass es für Grando in Sachen Wobi noch zu einem rechtskräftigen Urteil kommen wird. Die Ermittlungen begannen im Jahr 2010 und die Verjährungsfrist beträgt siebeneinhalb Jahre.
Trotzdem muss der Vorverhandlungsrichter nun einen Prozesstermin festlegen.
Grando war im Jahr 2015 am Bozner Landesgericht zu drei Jahren Haft, dem lebenslangen Ausschluss von allen öffentlichen Ämtern sowie zur sofortigen Entlassung aus dem Wobi verurteilt worden. Laut Vorwürfen soll er Unternehmer bei der Auftragsvergabe von Arbeiten für das Wohnbauinstitut im Gegenzug für Gefälligkeiten bzw. Geschenke bevorzugt haben.
Der Ex-Verantwortliche des Wobi-Instandhaltungsdienstes, Peter Kritzinger, stimmte schon im Jahr 2012 einem gerichtlichen Vergleich über 18 Monate Haft zu. Kritzingers Verteidiger hatten damals argumentiert, dass ihr Mandant nur der ausführende Arm Grandos gewesen sei. Doch auch der Rechnungshof ging später davon aus, dass Grando und Kritzinger bei den Schmiergeldern halbe-halbe gemacht hätten.
Grandos Verteidiger, Riccardo Di Bella, hatte in seinem Berufungsantrag genau das Gegenteil betont und Grando als gutgläubiges Opfer von Kritzinger dargestellt.
Nachdem nun der Beweis vorliegt, dass Grando die Vorladung nicht selbst unterschrieben hat, betont Di Bella: „Für meinen Mandanten ist ein siebenjähriger Kalvarienweg zu Ende.“ Er sei überzeugt, dass sich Grandos Unschuld im Verfahren ohnehin herausgestellt hätte, erklärt der Anwalt laut „Dolomiten“.
Grando sei immer noch als Angestellter des Wobi eingestuft – bei reduziertem Gehalt -, da das Urteil des Landesgerichts nie Rechtskraft hatte und die Zusatzstrafe seiner Entlassung auch nicht. Über eine mögliche Rückkehr Grandos an den Arbeitsplatz habe man bis jetzt noch nicht nachgedacht, erklärt Di Bella laut „Dolomiten“.