Abstimmung war rechtens

Pestizidabstimmung: Bürgermeister Veith vom Rechnungshof freigesprochen

Freitag, 19. April 2019 | 11:27 Uhr
Update

Von: luk

Mals/Bozen – Der Bürgermeister von Mals, Ulrich Veith, kann das Osterfest nun entspannt und gelassen feiern. Der Rechnungshof sprach ihn wegen der Pestizidabstimmung in Mals vor fünf Jahren frei. Die 23.751,99 Euro an öffentlichen Geldern seien nicht unrechtmäßig ausgegeben worden.

Bekanntlich hatte die Staatsanwaltschaft das Geld von Veith zurückgefordert, das die Gemeinde für die Abstimmung zum Pestizidverbot ausgegeben hatte. Veith hätte die Volksabstimmung nicht erlauben dürfen, weil die Frage nicht Zuständigkeit der Gemeinde sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Doch der Rechnungshof sah die Sache anders. Die Volksabstimmung, die letztendlich zum Pestizidverbot geführt hatte, war rechtens und hat keinen finanziellen Schaden für die Gemeinde mit sich gebracht.

“Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat der Rechnungshof Bürgermeister Veith von allen Vorwürfen voll freigesprochen, nicht nur weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sondern weil Veith überhaupt vollkommen schuldlos ist, also auch keine leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Daher wurde ihm sogar einen Prozesskostenersatz von 2.000 Euro plus 15 Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag zugesprochen”, so Rechtsanwalt Karl Zeller, der Veith vertreten hatte.

Der Rechnungshof ist der von Rechtsanwalt Zeller vorgetragenen Verteidigungslinie voll und ganz gefolgt. Im Urteil werde ausdrücklich bestätigt, dass es kein wie immer geartetes Element für eine Verantwortlichkeit von Bürgermeister gibt. Die Entscheidung der Expertenkommission, die das Referendum für zulässig erklärt hat, war für den Bürgermeister bindend und es hat kein schuldhaftes Verhalten des Bürgermeisters gegeben.

“Beachtlich ist, dass der Rechnungshof sogar hinzufügt, dass die Expertenkommission der Gemeinde mit ausgewiesenen Experten in der Materie besetzt ist und ihre Entscheidung für die Zulässigkeit des Referendums gut begründet hat (Schutz der Gesundheit, Gemeindeautonomie, Berücksichtigung der negativen Gutachten der Staatsadvokatur, von Regierungskommissar und Ministerien)”, heißt es in einer Aussendung.

„Ich bin sehr erleichtert über diese Entscheidung des Rechnungshofs und es ist für mich eine große Genugtuung, dass im Urteil anerkannt wird, dass ich mich vollkommen korrekt verhalten habe. Das Thema Pestizide ist sehr komplex und sehr wichtig nicht nur für Mals, sondern auch für Südtirol und darüber hinaus. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie und eine Ermutigung auch in Zukunft die Bürger bei Themen, wo es um unsere Zukunft und jene unserer Kinder geht, verstärkt einzubinden“, erklärt Ulrich Veith.

Bezirk: Bozen, Vinschgau