Von: apa
Der polizeiliche Einsatz von Pfefferspray gegen über 150 Demonstrierende am ersten Tag der Europäischen Gaskonferenz 2023 in Wien ist rechtswidrig gewesen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien nach der Beschwerde einer Klimaaktivistin hervor, die versucht hatte, eine Polizeikette um das Tagungshotel zu durchbrechen und dabei verletzt wurde. Das Gericht stellte nun fest, dass die Aktivistin damit keine Verwaltungsübertretung begangen habe.
Die heute 24-Jährige war am 27. März 2023 gegen 8.00 Uhr mit mehr als 150 Aktivistinnen und Aktivisten von “BlockGas” von der U-Bahn-Station Stadtpark über die Johannesgasse in Richtung des Marriott-Hotels am Wiener Parkring marschiert. Dort versuchte der nicht angemeldete Protestzug, eine polizeiliche Sperrkette – etwa 150 bis 200 Meter vor Beginn der Platzverbotszone um das Konferenzhotel – zu durchbrechen. Der leitende Offizier der abkommandierten Tiroler Einsatzeinheit ordnete daraufhin den großflächigen Einsatz von Pfefferspray an. “Ich hatte keine andere Möglichkeit, es war ein massives Gedränge”, sagte er bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht im Jänner im Zeugenstand aus. Die damals 23-Jährige am hinteren Ende des Pulks erlitt Verletzungen im Gesichts- und Halsbereich.
Ein erneuter Durchbruchsversuch folgte eine Stunde später. Die rund 60 zahlenmäßig unterlegenen Kräfte versuchten erneut, die Sperrkette aufrecht zu erhalten und nebelten die Protestierenden diesmal aus eigenem Entschluss mit Pfefferspray ein. “Die ganze Masse ist auf meine Kollegen losgegangen”, erinnerte sich ein anderer Beamte im April. Zwei der damals handelnden Polizisten beriefen sich als Zeugen auch auf Notwehr.
Das Gericht sah nun jedoch den Ort des Zusammenpralls zwischen Exekutive und den Protestierenden als entscheidendes Kriterium. So hätte sich die Polizei “beim Zusammenstoß mit den Demonstrierenden deutlich vor dem Bereich, für den das Platzverbot galt”, befunden, heißt es in der Urteilsbegründung. “Die Demonstrierenden wurden somit von den Polizeikräften weggewiesen, bevor sie den Bereich des Platzverbotes überhaupt betreten und dadurch eine Verwaltungsübertretung begehen konnten”, wird ausgeführt. Auch ein Waffengebrauch setze eine rechtmäßige Amtshandlung voraus. Eine solche sei jedoch nicht vorgelegen.
Die Entscheidung bezieht sich nur auf den Fall der jungen Frau. Aus der Begründung geht jedoch hervor, dass das Gericht auch das gesamte Vorgehen der Polizei in Zusammenhang mit den Vorfällen in der Johannesgasse als rechtswidrig erachtet. “Sowohl der Pfeffersprayeinsatz gegen 08:00 Uhr als auch der Pfeffersprayeinsatz gegen 09:00 beruhten auf einer rechtswidrigen Amtshandlung und waren daher rechtswidrig”, hält das Gericht abschließend fest.
Der Anwalt der Aktivistin, Clemens Lahner, argumentierte unter anderem, die Verwendung des Pfeffersprays sei nicht notwendig gewesen, weil gelindere Mittel zur Verfügung gestanden seien, das Sprühen länger als notwendig gedauert habe und auch Unbeteiligte getroffen worden seien. Die Landespolizeidirektion (LPD) rechtfertigte sich vor Gericht damit, dass der Einsatz von Körperkraft nicht ausgereicht habe, um die Menge zu stoppen. Es habe Verletzungsgefahr für die Polizeikräfte bestanden und der Durchbruchsversuch sei als Widerstand im Sinne des Waffengebrauchsgesetz zu werten, lautete die Argumentation der Polizei.
Insgesamt 1.326 Beamtinnen und Beamte aus der Bundeshauptstadt und sechs weiteren Bundesländern waren am 27. März im Einsatz gewesen. Die Landespolizeidirektion (LPD) Wien muss nun die Kosten des Verfahrens im Bereich von mehreren Tausend Euro sowie ein geringes Schmerzengeld für die Aktivistin tragen.
Lahner erklärte nun, dass sich die mit einem Kostenrisiko für seine Mandantin verbundene Beschwerde wohl gelohnt habe. “Das Gesetz gilt auch für die Polizei. Wer in seinen Rechten verletzt wird, kann und soll sich in einem Rechtsstaat beschweren”, sagte der Jurist der APA. Die 24-Jährige hatte zur Abfederung des finanziellen Risikos Unterstützung vom Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen (BIV) erhalten. Der Verein unterstützt Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen unter anderem bei der Durchsetzung von Grundrechten.
Die Aktivisten von “BlockGas” nannten den damaligen Polizeieinsatz am Mittwoch einen “Höhepunkt der Kriminalisierung von Protesten”. Sprecher Anselm Schindler betonte gegenüber der APA, die Polizei habe “letztes Jahr ein Mal mehr gezeigt, dass sie bereit ist, die Interessen von Konzernen mit Gewalt durchzusetzen und legitimen Protest gegen Lobbyveranstaltungen abzuwürgen”. Er forderte “ein Ende der Kriminalisierung von Protesten für soziale- und Klimagerechtigkeit”.
Erfreut über den Spruch des Gerichts zeigte sich am Mittwoch der BIV. “Trotz der überwiegend guten Arbeit unserer Polizei gibt es auch hier bedauerlicherweise Einzelfälle, wie den unverhältnismäßigen Pfeffersprayeinsatz bei der European Gas Conference”, sagte der BIV-Vorstandsvorsitzende und grüne Nationalratsabgeordnete Lukas Hammer in einem Statement.
Am frühen Nachmittag meldete sich auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in dem Fall zu Wort. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz sei von “grundlegender Bedeutung in einem demokratischen Rechtsstaat”, weshalb er gerichtliche Urteile für gewöhnlich nicht kommentiere. Aber für diese Entscheidung habe er “keinerlei Verständnis”, sagte Karner der APA. “Ich habe daher die Landespolizeidirektion Wien mit der unverzüglichen Einleitung der notwendigen Schritte zur Bekämpfung dieser Entscheidung beauftragt.” Dabei handelt es sich um eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Karner hatte die damalige Strategie der Polizei stets verteidigt.
Die Exekutive hatte damals mindestens 143 Personen wegen des Verdachts der schweren gemeinschaftlicher Gewalt, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung festgenommen. Der Einsatz löste in der Folge breite Diskussionen aus. Amnesty International zeigte sich “besorgt über die Kriminalisierung friedlicher Proteste”. Die Grünen, die FPÖ sowie die NEOS brachten daraufhin parlamentarische Anfragen an das Justiz- sowie an das Innenministerium ein. Im heurigen Februar wurde das strafrechtliche Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien gegen alle beschuldigten Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten eingestellt.