Von: luk
Bozen – Am Samstagmorgen war die Ruhe in der Trienter Straße in Bozen dahin, als sich zwei Männer aus Afrika in die Haare gerieten. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert.
Die Exekutivbeamten eilten zum angegebenen Ort und fanden dort einen jungen Mann aus Gambia vor, dessen Augen tränten und geschwollen waren. Kein Wunder, denn er hatte gerade eine unschöne Begegnung mit einem Bekannten hinter sich, die alles andere als freundlich verlaufen war.
Der junge Gambier schilderte den Polizisten, dass ein Landsmann, den er gut kannte, ihn mit Pfefferspray attackiert und um 200 Euro erleichtert hatte. Diese Information war genug, um die Jagd auf den Übeltäter zu eröffnen. Und siehe da, die Polizei schnappte den vermeintlichen Gauner innerhalb kürzester Zeit.
Der mutmaßliche Täter, G.M. (22), ebenfalls aus Gambia und mit einer langen Vorstrafenliste, wurde auf die Quästur gebracht. Dort stellte sich heraus, dass der 22-Jährige nicht nur ein Fan von Pfefferspray ist, sondern auch schon ein Aufenthaltsverbot für Bozen im Gepäck hatte – eine Art Platzverweis, den er offensichtlich ignoriert hatte.
Die Ermittlungen der Polizei zeichneten ein klares Bild: G.M. wusste, dass sein Opfer kurz zuvor 200 Euro abgehoben hatte. Daraufhin stürzte er sich auf den Ahnungslosen, setzte das Spray ein und stahl das Geld.
Trotz der eindeutigen Tat konnte G.M. aufgrund der verstrichenen Zeit seit dem Überfall nur auf freiem Fuß angezeigt werden – für Raub, Körperverletzung und Ignorieren des Platzverweises.
Doch das war nicht das Ende der Geschichte: Quästor Paolo Sartori hat die Abschiebung von G.M. angeordnet. Der Ganove wurde prompt zum Zentrum für Rückführungen nach Gradisca d’Isonzo eskortiert, wo er auf seinen Flug zurück in die Heimat wartet.
“Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Ausweisungsverfügungen wirksam sind und die Personen, die sich unrechtmäßig in Italien aufhalten und systematisch von den Erlösen aus kriminellen Aktivitäten leben, konkret aus dem Stadtgebiet entfernt werden“, so Sartori. “Diese Art von sicherheitspolizeilicher Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung soll verhindern, dass sich straffällig gewordene Ausländer auf unserem Territorium niederlassen, die häufig nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel in unserem Land verfügen und die durch ihr Verhalten eine besondere soziale Gefahr darstellen und das zivile Zusammenleben gefährden.