Von: mk
Bozen – Wegen Übervorteilung einer hilflosen Person ist eine 61-jährige Russin im Zuge eines verkürzten Verfahrens vor Gericht in Bozen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Zudem muss sie 48.000 Euro an Schadenersatz zahlen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Die Straftaten, die der Pflegehilfe vorgeworfen werden, gehen auf die Jahre 2009 bis 2013 zurück. Wegen der Verjährungsfrist von siebeneinhalb Jahren waren nicht mehr alle Vorwürfe Teil des Verfahrens.
Bei der betreuten Person handelt es sich um eine betagte Frau aus der östlichen Landeshälfte, die inzwischen verstorben ist. Die Russin soll Zugriff auf die Konten der Betreuten gehabt und auch die Bankomatkarte bei sich getragen haben. Allerdings soll die 61-Jährige laut Ermittlungen der Finanzpolizei Bruneck auch Beträge zwischen einigen Dutzend und 1.400 Euro behoben haben, um dieses Geld dann teilweise für ihren Bedarf auszugeben und teilweise auf ihr eigenes Konto einzuzahlen.
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