Seit Freitag wird am Landesgericht Salzburg verhandelt

Prozess: Jugendliche sollen zwei Mädchen missbraucht haben

Freitag, 28. Februar 2025 | 16:07 Uhr

Von: apa

Am Landesgericht Salzburg hat am Freitag der Prozess gegen eine Gruppe Jugendlicher und junger Männer begonnen, die am 25. Dezember 2023 in Bischofshofen (Pongau) zwei stark betrunkene Mädchen zum Teil schwer sexuell missbraucht haben sollen. Insgesamt sind acht Burschen – heute 16 bis 19 Jahre alt – angeklagt, nicht alle zeigten sich zu allen Vorwürfen geständig. Fünf von ihnen wurden noch am Freitag zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gros der Angeklagten vor allem den schweren sexuellen Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen vor. Die Burschen sollen in wechselnder Zusammensetzung an den zwei stark alkoholisierten Mädchen – sie waren zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alt – massive sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Eine der Jugendlichen hatte sturmfrei und zu einer Party bei sich geladen. Nach und nach dürften die Beschuldigten dazugestoßen sein – und sollen die Mädchen mit harten Getränken betrunken gemacht und dann ihren wehrlosen Zustand ausgenützt haben.

Kaum bis keine Erinnerungen an die Tat

“Die Opfer haben keine oder sehr wenige Erinnerungen wegen des Alkohols. Anfangs war die Stimmung in der Wohnung noch gut, die ist dann aber umgeschlagen”, sagte der Staatsanwalt. Zumindest eines der Mädchen dürfte bei den Tathandlungen ohnmächtig oder besinnungslos gewesen sein.

Außerdem fertigten einige der Angeklagten Fotos und Handyvideos von den Übergriffen an – und verschickten sie untereinander und möglicherweise an Dritte -, was im Kern den zweiten Hauptvorwurf der Anklage darstellt: die sexuelle Abbildung oder Darstellung minderjähriger Personen. “Wir wissen nicht, wer heute noch aller im Besitz dieser Aufzeichnungen ist”, sagte der Staatsanwalt – und sprach von Szenen “besonderer Erniedrigung”.

Selbst angefertigte Handyaufnahmen belasten Angeklagte schwer

Die später von der Polizei sichergestellten Aufnahmen auf den Handys der Angeklagten belasten die Burschen schwer. Die beiden Opfer erlitten jeweils eine schwere Körperverletzung in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung, was die Strafdrohung erhöht. Im Falle einer Verurteilung drohen den meisten der Beschuldigten bis zu 7,5 Jahre Haft, in einem Fall sogar bis zu 15 Jahre Haft.

Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Serben, Türken und Österreicher mit Migrationshintergrund. Sie alle waren zum Tatzeitpunkt gerichtlich unbescholten, einige von ihnen wurden aber inzwischen wegen anderer Delikte verurteilt. Zwei von ihnen sollen im Juni 2024 einen 22-jährigen Kosovaren am Bahnhof Bischofshofen mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben – und wurden deshalb bereits zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Der älteste Beschuldigte wurde zudem für die Verbreitung von IS-Propaganda schuldig gesprochen.

Beschuldigte zum Teil geständig

“Es braucht eine genaue Trennung, welche Handlungen mit welchem Mädchen welchem Angeklagten vorgeworfen werden”, sagte einer der Verteidiger im Prozess. Zum Hauptdelikt des schweren sexuellen Missbrauchs Wehrloser bekannten sich heute vier Angeklagte schuldig. Ein weiterer will die Wohnung verlassen haben, bevor “irgendetwas gegen den Willen der Mädchen passiert ist. Er hat allerdings Videos sexueller Handlungen aufgenommen”, sagte sein Rechtsanwalt. “Da war das Mädchen aber bei vollem Bewusstsein und hat sexuelle Handlungen auch aktiv eingefordert”, behauptete er.

Auch ein weiterer Verteidiger betonte, dass die geschlechtlichen Handlungen anfangs im Einvernehmen erfolgt sein sollen: “Dass Alkohol konsumiert wird und es zu sexuellen Handlungen kommt, ist von den Mädchen ausgegangen.” Der Anwalt des ältesten Angeklagten betonte schließlich, dass sein Mandant lediglich als Fahrer der Burschen und zum Kauf von Alkohol tätig gewesen sei. “Er war aber zu keinem Zeitpunkt in der Wohnung und hat die Videos lediglich zugeschickt bekommen.” Bei einer ihm später angelasteten sexuellen Handlung habe das Opfer widersprüchliche Angaben gemacht.

Die vier geständigen jungen Männer wurden heute zu unbedingten Haftstrafen von 18 bis 24 Monaten verurteilt, ein fünfter zu fünf Monaten Haft auf Bewährung, er wurde nur wegen der sexuellen Abbildung oder Darstellung Minderjähriger verurteilt. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für den Prozess, bei dem die Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers ausgeschlossen wurde, sind auch noch Verhandlungstage am 3., 5. und 7. März vorgesehen.

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