Von: mk
Bozen – Wie von Quästor Paolo Sartori angeordnet, hat die Polizei über das Wochenende in Bozen außerordentliche Kontrollen durchgeführt. Drei Personen wurden abgeschoben, außerdem kam es zu drei Festnahmen.
Die Kontrollen konzentrierten sich unter anderem auf dem Bahnhof und dessen Umgebung, auf den Mazzini-Platz, die Perathoner-Straße, die Kapuzinergasse und die Südtiroler Straße. Auch Straßenkontrollen fanden entlang der Hauptverkehrsadern statt, die ins Zentrum von Bozen führen.
Die Ordnungshüter nahmen außerdem mehrere leer stehende Gebäude unter die Lupe, wo sich oft Obdachlose versammeln – unter anderem in der Nähe der St. Oswald-Promenade, im Neubruchweg und in der Europa-Allee. Auch Personen, die auf Parkbänken herumlungern, Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren sowie Passanten und Kaufleute belästigen wurden identifiziert und von der Stadt entfernt.
Von den Kontrollen verspricht man sich unter anderem die Abschreckung Kleinkrimineller, was zu weniger Diebstahl und Überfällen, aber auch zu vermindertem Drogenhandel führen soll. Gleichzeitig soll das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöht werden.
In Zusammenarbeit mit der Bahn- und der Ortspolizei hat die Staatspolizei Razzien in fünf öffentlichen Lokalen durchgeführt. Außerdem wurden 65 Fahrzeuge und 312 Personen überprüft. 124 davon hatten Migrationshintergrund, 114 waren bereits vorbestraft oder polizeibekannt.
Drei Personen wurden jeweils wegen Raubüberfalls, erschwerten Diebstahls und Hehlerei festgenommen. Zwei weitere Personen kassierten eine Anzeige wegen Körperverletzung Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Sachbeschädigung und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Außerdem sind sie der Anordnung des Quästors nicht nachgekommen, das Staatsgebiet zu verlassen.
Die Polizei hat außerdem zehn Gramm Haschisch und drei Gramm Kokain beschlagnahmt. Aufgrund der Kontrollen sprach Quästor Paolo Sartori in vier Fällen ein dreijähriges Aufenthaltsverbot aus. Vier Personen, die als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft werden und keinen Bezug zur Stadt haben, müssen Bozen nun verlassen.
Im Fall dreier Migranten hat der Quästor ein Dekret zur Abschiebung unterzeichnet. Die Betroffenen sind vorbestraft oder zumindest polizeibekannt. Außerdem verfügen sie über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Sollten die Nicht-EU-Bürger innerhalb von sieben Tagen nicht von sich aus das Land verlassen, werden sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und von den Polizeikräften in ihre Heimat abgeschoben.
In fünf Fällen wurden Personen mündlich verwarnt, wie dies die Gesetzgebung vom Antimafia-Kodex vorsieht. Vorstrafen im Bereich von Drogenhandel, Körperverletzung und von Vermögensdelikten deuten auf eine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit hin.