Von: luk
Bozen – Quästor Paolo Sartori macht mit seiner harten Linie gegenüber straffällig gewordenen Migranten weiter: Vergangene Woche wurde die Abschiebung zweier Tunesier vollzogen.
Bereits am Freitag wurde E. T. R. (35) in das Flugzeug nach Tunis gesetzt. Der Nordafrikaner saß bereits seit 2016 im Bozner Gefängnis. Vor wenigen Tagen hatte er seine Haftstrafe von knapp zehn Jahren abgesessen. Ihm waren Diebstahl, Widerstand, Raub, Körperverletzung, Einbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Am Freitagabend wurde er von Polizeibeamten des Einwanderungsbüros zum Flughafen nach Rom begleitet und in einen Flieger in sein Heimatland gesetzt. Dort wurde er von den tunesischen Behörden in Empfang genommen.
Am Samstagnachmittag gab es dann bereits die nächste Abschiebung: L. N. (48) aus Tunesien wurde in den Straßen des Zentrums von Bozen aufgegriffen. Der Mann war 2009 mit einem Arbeitsvisum über die Seegrenze von Genua legal nach Italien eingereist und hatte zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für eine Arbeitsstelle erhalten, die jedoch nicht verlängert wurde. Nach Ablauf der Erlaubnis hatte die Quästur in Venedig ihn aufgefordert, Italien zu verlassen. Stattdessen beantragte er internationalen Schutz, der ihm aufgrund fehlender Voraussetzungen verweigert wurde.
Während seines Aufenthalts in Italien war L. N. mehrfach wegen verschiedener Verbrechen angezeigt worden, darunter Hehlerei, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, Raub an einer jungen Frau, der er eine Goldkette entreißen wollte, und versuchter Wohnungseinbruch. 2016 wurde er vom Gericht in Venedig wegen Raubes verurteilt, 2017 erneut vom Gericht in Bozen und 2020 abermals in Venedig wegen versuchten Wohnungseinbruchs.
Nach seiner Festnahme wurde L.N. dem Einwanderungsbüro überstellt. Nach Abschluss der Untersuchungen erließ Quästor Sartori einen Ausweisungsbescheid, der die sofortige Abschiebung nach Tunesien anordnete.
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ausweisungsbeschlüsse durch die tatsächliche Entfernung aus unserem Land umgesetzt werden, besonders bei Personen wie in diesem Fall, die eine konkrete und aktuelle Bedrohung für die Sicherheit der Bürger darstellen“, betont Sartori. „Diese Art von Sicherheitsmaßnahmen der Polizei zur Bekämpfung weit verbreiteter Kriminalität und Illegalität zielt darauf ab zu verhindern, dass sich auf unserem Gebiet ausländische Personen ohne die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung niederlassen, die durch ihr kriminelles Verhalten besondere soziale Unruhe verursachen und das zivile Zusammenleben gefährden.“