Von: mk
Bozen – Das Gesundheitsministerium hat mit Rundschreiben die neuen Quarantäneregelungen festgelegt: Demnach wird die Quarantäne auf zehn Tage verkürzt und es braucht für die Aufhebung nur mehr einen negativen Test, nicht zwei.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb begrüßt die Verkürzung der Quarantänezeiten. Dadurch werden auch Testkapazitäten frei, die für andere Patienten genutzt werden können.
Weil diese neue Regelung ab sofort und für alle sich in Quarantäne befindenden Personen gilt, geht es jetzt darum, Testtermine neu zu planen und nicht mehr erforderliche Quarantäne zu beenden, um möglichst viele in den Genuss der verkürzten Isolation zu bringen. Auch werden alle auf SARS-CoV-2 positiv Getesteten nach maximal 21 Tagen von der Quarantäne entlassen, sofern sie mindestens sieben Tage symptomfrei waren.
Das Rundschreiben legt fest, dass am zehnten Tag der Quarantäne ein Test durchzuführen ist. Sobald das negative Ergebnis dieses Tests vorliegt, endet die Quarantäne. Konkret heißt dies, dass zu den zehn Tagen der Quarantäne noch die Zeit hinzuzufügen ist, die es braucht, bis das Testergebnis feststeht. Dies bedeutet bei PCR-Tests in der Regel bis zu 48 Stunden.
Die gute Nachricht betrifft auch jene symptomfreien Personen, die den elften oder einen höheren Tag der Quarantäne erreicht haben und negativ getestet worden sind: Sie sind mit Mitteilung des Sanitätsbetriebes, die sobald als möglich erfolgen wird, von der Quarantäne befreit und brauchen keinen weiteren Test mehr zu machen.
Alle anderen werden schrittweise vom Hygienedienst (Einheit für epidemiologische Überwachung) zwecks Vereinbarung eines neuen Testtermins kontaktiert. Dies wird angesichts der hohen Zahl an Personen in Quarantäne eine große Herausforderung. Generaldirektor Florian Zerzer ersucht deshalb um Verständnis, wenn nicht alle, die es betrifft, sofort kontaktiert werden können.
Der Einsatz des Antigen-Schnelltests ist im Rundschreiben vorgesehen, jedoch nur nach erfolgter diagnostischer Einschätzung durch den epidemiologischen Überwachungsdienst, und wird somit für zukünftige Quarantänefälle geplant.
Hier geht es zum Rundschreiben des Gesundheitsministeriums!
Positive asymptomatische Fälle
Asymptomatische Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, können nach einer Isolationsperiode von mindestens 10 Tagen nach dem positiven Testergebnis in die Gemeinschaft zurückkehren, wobei ein PCR-Test mit einem negativen Ergebnis durchgeführt werden muss (10 Tage + Test).
Symptomatische positive Fälle
Symptomatische Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, können nach einer Isolationsperiode von mindestens 10 Tagen nach dem Auftreten der Symptome in die Gemeinschaft zurückkehren, immer begleitet von einem PCR-Test mit negativem Ergebnis, der nach mindestens 3 Tagen ohne Symptome durchgeführt wird (10 Tage, davon mindestens 3 Tage ohne Symptome + Test).
Langfristig positive Fälle
Personen, die zwar seit mindestens einer Woche keine Symptome mehr aufweisen, aber weiterhin ein positives Ergebnis bei einem PCR-Test haben, können die Isolation nach 21 Tagen nach dem Auftreten der Symptome abbrechen. Dieses Kriterium kann von den Gesundheitsbehörden im Einvernehmen mit klinischen Experten und Mikrobiologen/Virologen unter Berücksichtigung des Immunstatus der betroffenen Personen angepasst werden (bei immungeschwächten Patienten kann die Dauer der Isolation verlängert werden).
Enge asymptomatische Kontakte
Für enge Kontakte von Fällen mit SARS-CoV-2-Infektion, die von den Gesundheitsbehörden identifiziert wurden, gilt:
· eine 14-tägige Quarantänezeit ab der letzten Exposition gegenüber dem Fall; oder
· eine zehntägige Quarantänezeit seit der letzten Exposition mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test, der am zehnten Tag durchgeführt wird.
Als Empfehlung wird auch der Einsatz der Immuni-App zur Unterstützung bei der Ermittlung von Kontaktpersonen abgegeben.